Einschalten dürfen die Beamten die Kameras bei einem Zwischenfall oder wenn ein solcher entstehen könnte. Einsicht in das aufgenommene Material hat nur der betroffene Beamte. Drittpersonen müssen eine motivierte Anfrage an die Polizeidirektion stellen. Die Aufnahmen werden 28 Tage lang gespeichert, es sei denn, sie würden für weitere Ermittlungen benötigt.
Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Gewaltbereitschaft gegenüber Polizisten im Dienst, heißt es im Motivenbericht zum Gesetz. Berichterstatterin Stéphanie Empain („déi gréng“) sprach gestern von mangelndem Respekt gegenüber der Polizei und zunehmenden Drohungen. Immer öfter würden Drittpersonen vor Ort filmen – Videos, die dann auf sozialen Medien zirkulieren, aber nur einen Teil des wirklichen Geschehens wiedergeben würden. Die Aufnahmen der Bodycam sollen dazu beitragen, Gewaltsituationen vorzubeugen oder solche zu entschärfen. Sie sollen präventiv, deeskalierend und dissuasiv wirken. Bodycams sollen gleichzeitig den Beamten und angesprochenen Bürger vor Übergriffen der Gegenseite schützen und unangepasste Handlungen dokumentieren. Kameras ermöglichen, zu sehen, ob der Beamte situationsgerecht gehandelt hat, schützen ihn andererseits vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Die Polizei selbst hatte die Anschaffung von derlei Kameras gefordert.
Das Gesetz schreibt vor, unter welchen Umständen die Kameras eingesetzt werden können. So wird der Unterschied zwischen Privat- und öffentlichem Raum gezogen. In ersterem sei der Einsatz unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa dann, wenn eine Straftat in flagranti festgestellt wird oder eine solche bevorsteht.
Ob die Kamera eingeschaltet wird, entscheidet ausschließlich der Polizeibeamte. Er muss die betroffenen Personen jedoch darüber informieren, es sei denn, es besteht eine imminente Gefahr. Der Polizist selbst hat automatisch Zugang zu den Aufnahmen. Drittpersonen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Polizeidirektion. Aufgezeichnet werden nur die letzten 30 Sekunden, wobei die vorletzten Aufnahmen demnach überschrieben werden. Was jedoch nicht bedeutet, dass sämtliche früheren Aufnahmen definitiv gelöscht werden, da sie mit einem Spezialprogramm wiederhergestellt werden können, gab der Piratenabgeordnete Marc Goergen später zu bedenken.
Die Daten bleiben während lediglich 28 Tagen gespeichert, es sei denn, sie werden für weitere Ermittlungen benötigt. Die Logdateien werden jedoch bis zu fünf Jahren gespeichert.
Auch wenn sie die Anschaffung von Bodycams befürwortet, enthielt sich die CSV bei der Abstimmung. Ihr würden einzelne Bestimmungen nicht passen, erklärte Léon Gloden (CSV). Das Ursprungsgesetz war eine Kopie des französischen Gesetzes und unterschied nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum bei der Nutzung der Kameras. Die nun eingeführte Unterscheidung lehnte die CSV ab. Es gebe Grenzfälle, betonte Gloden. Wenn der Polizist eingreifen müsse, stehe er unter Stress, und es könnte zu einem Fehlverhalten kommen. Etwas übertrieben fand er, dass man zuerst den Direktor um Erlaubnis zur Einsicht in die Videoaufnahme fragen müsse.
CSV, Piraten und ADR enthalten sich
Belobigend äußerten sich hingegen die Mehrheitssprecher. Die Bodycams seien seit längerem auch von der Polizei gefordert worden. Sie würden die Polizeiarbeit vereinfachen und dem Bürger zusätzlichen Schutz geben, meinte Claude Lamberty (DP). Mehr Transparenz erwartet auch Dan Biancalana (LSAP). Sollte eine Situation eskalieren, könnten die Aufzeichnungen eine objektive Sicht auf das Geschehen geben und zeigen, ob der Bürger bzw. Polizist richtig agiert hat. Er sah die Kameras als Beitrag zu mehr Vertrauen in die Polizei und zum besseren Schutz der Beamten vor falschen Anschuldigungen.
Wie die CSV, enthielt sich auch die ADR. Fernand Kartheiser verwies auf Unklarheiten bei der Umsetzung des Gesetzes. Problematisch sei, dass der Gegenüber immer über das Einschalten der Kamera informiert werden müsse. Nicht so sehr mit dem Einschalten der Kamera als vielmehr mit dem einhergehenden lauten Piepton hatte der Piratenabgeordnete Marc Goergen ein Problem. Aus taktischen Gründen würde man die Kamera dann nicht einschalten. Man wolle etwa Einbrecher nicht zuvor warnen, sagte er auf entsprechende Aussagen aus Polizeikreisen hinweisend. Auch die Piraten enthielten sich der Stimme.
Ein ausdrückliches Nein kam lediglich von „déi Lénk“. Sie sei prinzipiell skeptisch gegenüber Überwachungsmaßnahmen, sagte Nathalie Oberweis. Kameras lösten die Probleme nicht. Positiv sei, wenn dank Bodycam der Bürger besser geschützt sei. Doch dafür müsste die Kamera ununterbrochen aufnehmen. Die Abgeordnete erinnerte an den rezenten Fall des jungen Nahel, der in Nanterre von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Die Kamera war dabei ausgeschaltet. In Stresssituationen vergesse der Polizist vielleicht, die Kamera einzuschalten. Auch aus Deutschland sind Fälle bekannt, wo die Kamera nicht eingeschaltet wurde.
Das Gesetz wurde mit 31 Ja- und zwei Nein-Stimmen bei 27 Enthaltungen angenommen. Die Beamten werden bei der Kameraausrüstung noch etwas warten müssen. Laut Polizeiminister Henri Kox („déi gréng“) muss die Materialbeschaffung noch ausgeschrieben werden. Die Umsetzung des Gesetzes wird wohl zwei Jahre dauern.
Mit einem anderen, diesmal einstimmig angenommenen Gesetz genehmigte das Parlament rund 86 Millionen Euro für die Beteiligung der Polizei am Unterhalt, an der Wartung und am Betrieb von zwei Helikoptern. Beide Airbus H-145M wurden 2018/2019 von der Armee erworben und mit den für Polizeieinsätze benötigten Geräten ausgerüstet. Sie werden demnach von beiden Korps benutzt. Die gebilligten Mittel decken den Zeitraum 2024 bis 2038. Die Armee bezahlt ihre Flugstunden selbst. Die Maschinen werden mangels eigener Fachkräfte bei Armee und Polizei von Piloten der Air Rescue gesteuert.
Umstrittene Tagesordnung
Zu Sitzungsbeginn hatte sich die CSV-Kofraktionspräsidentin Martine Hansen über die vollgepackte Tagungswoche beschwert. Tatsächlich stehen diese Woche noch fünf weitere öffentliche Sitzungen an, u.a. am Freitagnachmittag. Dabei geht es um wichtige Gesetze wie jenes über die Jucha-Datenbank der Justiz oder die Benutzung von medizinischen bildgebenden Verfahren (MRT, Scanner) außerhalb der Krankenhäuser.
Es sei unmöglich, eine gute parlamentarische Arbeit zu leisten. Man schaue sich lediglich das Gutachten des Staatsrates an, anschließend würden die Gesetze durchgepeitscht, so Hansen. Als Beispiel nannte Hansen die geplante Reform des Naturschutzgesetzes. Erst am Dienstagmorgen (gestern) wurde eine Ausschusssitzung für Mittwoch (heute) angesetzt. Dabei liege derzeit nicht einmal das Gutachten des Staatsrates vor. Und bereits am Donnerstag soll das Gesetz verabschiedet werden.
Es sei schlecht, wenn man sich zu wichtigen Projekten wenig Zeit nehme, bedauerte auch Sitzungspräsident Mars di Bartolomeo (LSAP). Sogar während der Covid-19-Pandemie habe man sich stets die notwendige Zeit genommen.
Da die Gefahr bestand, dass die Opposition die vorliegende Tagesordnung ablehnen würde und er eine Kampfabstimmung vermeiden wollte, schlug di Bartolomeo vor, die von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagene Tagesordnung ohne das Gesetzesprojekt zum Naturschutz zu verabschieden. Sollten Gutachten des Staatsrats und Ausschussbericht zum Projekt vorliegen, würde das Plenum über eine Debatte im Parlament entscheiden. Ein Vorschlag, der einstimmig gebilligt wurde.
Firwaat emmer so'u komplizei'ert ? Keen soll dei' Biller kucken ausser !
Dei' Biller dierften nemmen vun emegem Untersuchungsriichter an enger preziser Affaeir gekuckt ginn, an am Fall wo'u nei'deg , an den Justizdossier kommen.
Wo und wie kann man eine Kopie verlangen, von Aufnahmen, die einen betreffen wie die GDPR Regeln das regeln?