Am 24. März hatte die EU-Kommission Luxemburgs Regierung ein Ultimatum gestellt. Diese solle innerhalb eines Monats Informationen zum sogenannten Steuerruling einreichen, andernfalls Klage bei den Europäischen Richtern eingereicht werde.
Bei den beanstandeten Regelungen wird einem Unternehmen im Voraus gesagt, wie seine Angelegenheit von der Steuerverwaltung fiskaltechnisch behandelt wird, im Klartext, wie viel Steuern er zu zahlen hat. Luxemburg habe der EU-Kommission für die Jahre 2011 und 2012 bisher nur allgemein gehaltene Informationen übermittelt, beklagte sich die Brüsseler Steuerbehörden. Die EU-Kommission hegt den Verdacht, dass diese Praktiken, auch wenn sie durchaus legel sind, den Unternehmen helfen, Steuerzahlungen zu vermeiden.
Das Luxemburger Finanzministerium schießt den Ball zurück. Es stellt die Befugnisse der EU-Kommission in dieser Angelegenheit und die Rechtmäßigkeit der Anfragen in Frage, so das Finanzministerium am Donnerstag. Man habe beim Europäischen Gerichtshof einen Antrag auf Annullierung der Aufforderungen der EU-Kommission gestellt, so das Ministerium.
Zu Demaart
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