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Namensstreit um iPad geht weiter

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Apple kann den Verkauf des iPads in China vorerst fortsetzen. Ein Gericht wies die Klage eines chinesischen Unternehmens zurück, das die Namensrechte beansprucht. Aber aufatmen kann Apple noch nicht.

Die chinesische Firma, die Apple die Namensrechte für das iPad in China streitig macht, greift jetzt auch in den USA an. Das Unternehmen Proview Electronics reichte beim Obersten Gericht Kaliforniens eine Klage gegen Apple ein, wie das «Wall Street Journal» am Freitag berichtete. In der Klageschrift werfen die Chinesen Apple Betrug beim Kauf der iPad-Namensrechte für mehrere Länder von einer Tochterfirma vor. Die Klage wurde demnach bereits Freitag vor einer Woche eingereicht.

Am Donnerstag hatte Apple einen Etappensieg in dem Streit errungen. Ein Gericht in Shanghai lehnte die Forderung des chinesischen Unternehmens Proview Shenzhen ab, den Verkauf des beliebten Tablet-Computers in China sofort zu stoppen. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag berichtete, urteilte das Gericht, der Verkauf könne weitergehen, weil der Namensstreit noch nicht entschieden sei.

Apple bekräftigt, die weltweiten Namensrechte 2009 für 35.000 britische Pfund (heute 42.000 Euro) über ein Tochterunternehmen namens IP Application rechtmäßig von dem Schwesterunternehmen Proview Taiwan gekauft zu haben. Doch Proview Shenzhen gibt vor, nicht Teil dieses Geschäfts gewesen zu sein.

Metropole Shenzhen sieht sich als rechtmäßiger Eigentümer der Namensrechte in China, obwohl ein Schwesterunternehmen in Taiwan die weltweiten Rechte einst an Apple verkauft hatte. Proview Shenzhen verweist darauf, dass die Namensrechte für China unter seinem Namen registriert seien. Proview Taiwan habe die chinesischen Rechte nicht verkaufen können.

Apple sieht sich auch in China als Inhaber der Marke iPad und drohte an, gegen Proview notfalls mit einer Verleumdungsklage vorgehen. Der frühere Bildschirmhersteller, dessen Mutterhaus Proview International Holding in Hongkong praktisch pleite ist, droht seinerseits mit Entschädigungsforderungen.