Seit der Saison 2008/2009 wurden 18 größere Vorkommnisse in den Luxemburger Stadien gezählt, die von den juristischen Instanzen der FLF verfolgt wurden. In den meisten Fällen handelte es sich bei den Beschuldigten um „Anhänger“ des heimischen Vereins, die leicht zu identifizieren waren.
Ein weiteres Phänomen ist der „Hooligan-Tourismus“, der schwerer zu bekämpfen ist. Die Sicherheitskommission wollte in ihren Analysen ebenfalls den „emotionalen“ Aspekt beim Fußball berücksichtigen.
Die Statuten sehen vor, dass der Heimverein verantwortlich für die Sicherheit im eigenen Stadion ist. Nur wenn die Unruhestifter klar als „Fans“ des Gegners identifiziert worden sind, gilt die Ausnahme. Die Sicherheitskommission hat sich in diesem Sinne mit den verschiedensten Organisationen zusammengesetzt. Neben der Datenschutzkommission, der Polizei, Sicherheitsfirmen und dem Syvicol wurden auch die Ansichten der Sportpresse in Betracht gezogen. In elf Sitzungen wurde ein Katalog mit acht Maßnahmen entwickelt:
1. Die Sicherheitskommission hat ein schriftliches Modell eines Stadionverbots ausgearbeitet, um Unruhestiftern den Zugang zum Stadion zu verweigern.
2. Die Sicherheitskommission rät allen Vereinen, sofort und systematisch Anzeige zu erstatten, sollte sich jemand dem Stadionverbot widersetzen.
3. Die Sicherheitskommission stellt den Vereinen ein Modell-„règlement de stade“ zur Verfügung, damit die Gemeindeverwaltungen die Präsenz von Polizeikräften innerhalb des Stadions erlauben können.
4. Die Kameraüberwachung an den Stadioneingängen wirkt abschreckend. Die Sicherheitskommission möchte der FLF vorschlagen, den Vereinen in den administrativen Schritten zur Seite zu stehen, um bei der Datenschutzkommission die entsprechenden Genehmigungen zu bekommen.
5. Die Sicherheitskommission erinnert die Klubs an die Wichtigkeit einer Haftpflichtversicherung.
6. Bei „Risikospielen“ muss die Koordination zwischen Heimverein und dem Gast in Anwesenheit von Gemeindeverantwortlichen, Presseorganen usw. in Versammlungen geregelt werden.
7. Die Sicherheitskommission schlägt eine Änderung des Artikels 102 vor, um bei Bestrafungen eine größere Flexibilität zu wahren.
8. Die Sicherheitskommission rät der FLF, sich weiter in ihre Aufklärungsarbeit zu investieren.
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