Rückschlag für Bezahlsender: Wer Exklusivrechte für Fußballspiele besitzt, muss anderen Sendern Ausschnitte für Kurzberichte auch künftig fast zum Nulltarif überlassen. Ein entsprechendes Urteil fällte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der UEFA-Championsleague-Pokal.
Im konkreten Fall ging es um einen Streit zwischen dem Österreichischen Sender Sky und dem ORF. Sky hatte Exklusivrechte für die Ausstrahlung bestimmter Spiele der UEFA Europa League für Österreich erworben. Auf Antrag des ORF ordnete die Regulierungsbehörde KommAustria Sky an, dem ORF das Kurzberichterstattungsrecht einzuräumen, ohne dass andere Kosten als jene für den Zugang zum Satellitensignal erstattet werden mussten. Diese beliefen sich auf null Euro.
Richtlinie schützt kostenlose Kurzberichte
Der Bezahlsender hatte die Entscheidung angefochten, doch der EuGH bestätigte sie nun: Die quasi kostenlosen Kurzberichte seien durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geschützt, die freie Informationen über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse sicherstellen soll.
Allerdings dürfen die Ausschnitte nur in allgemeinen Nachrichtensendungen gezeigt werden und nicht länger als 90 Sekunden dauern.
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