Grundlage für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei
eine Selbstanzeige von Januar 2013, sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich dem Nachrichtenmagazin «Focus». Die Selbstanzeige werde nun auf Wirksamkeit und Vollständigkeit geprüft.
Der «Focus» zitierte Hoeneß mit den Worten, er habe im Januar «über meinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht». Diese hänge «mit einem Konto von mir in der Schweiz» zusammen. Die steuerlichen Folgen würden derzeit von den Behörden geprüft. Nähere Angaben über die Höhe der fraglichen Summe wollten laut «Focus» weder die Staatsanwaltschaft München II noch Hoeneß machen.
Der Präsident des FC Bayern München sagte dem Magazin, ursprünglich habe er die Angelegenheit über das geplante deutsch-schweizerische Steuerabkommen regeln wollen, doch sei dieses «bekanntlich Mitte Dezember 2012 nicht zu Stande gekommen».
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