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ALAD-Urteil fällt am 30. Januar

ALAD-Urteil fällt am 30. Januar
(Julien)

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LUXEMBURG – Die nationale Anti-doping Agentur gibt am 30. Januar ihre Entscheidung im Fall des Luxemburger Radprofis Frank Schleck bekannt. Dem Luxemburger droht eine Sperre von bis zu zwei Jahren.

Die Luxemburger Anti-Doping-Agentur (ALAD) will ihre Entscheidung über eine mögliche Strafe am 30. Januar bekannt geben.

Frank Schleck kommt mit seinem Anwalt im Oktober 2012 zur Anhörung bei der ALAD. (Bild: Tageblatt-Archiv/Jeff Lahr)

Am 15. Januar sagte Schleck vor dem Disziplinarausschuss (CDD) der ALAD aus. Er hoffe auf ein gutes Ende, hieß es nach dem Termin. Weitere Details wurden nicht bekannt.

Anschließend gab die Anti-Doping-Behörde ein Experten-Gutachten in Auftrag. Biochemiker und Geschäftsführer des Zentrums für Präventive Dopingforschung der Kölner Sporthochschule, Dr. Hans Geyer, schreibt in seinem Bericht, dass er ein Manipulationsversuch durch Frank Schleck eher für unwahrscheinlich hält. Die ALAD behält indes die These einer «Méthode interdite» nicht zurück, wie aus einem Brief an Schlecks Anwalt Mitte Januar hervorgeht.

Bei der 99. Tour de France im Sommer 2012 wurde bei Frank Schleck in einer Dopingprobe ein Mittel entdeckt, das verbotene Leistungssteigerungen verschleiern kann. Das Team hatte im Juli sofort reagiert und den Radprofi aus dem Rennen gezogen.