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ALAD schließt «verbotene Methode» aus

ALAD schließt «verbotene Methode» aus
(Tageblatt)

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In zwei Wochen soll das Urteil im Fall Frank Schleck fallen. Die ALAD behält indes die These einer "Méthode interdite" nicht zurück, wie aus einem Brief an Schlecks Anwalt hervorgeht.

Am Abend des 17. Juli 2012 schlug die Nachricht ein wie eine Bombe. Frank Schleck wurde auf der 13. Etappe der Tour de France positiv auf das Diuretikum Xipamid getestet. Seither sind sechs Monate vergangen und ein Urteilsspruch (am 30. Januar) steht unmittelbar bevor.

Nachdem Schleck und die ALAD am 29. August 2012 ein erstes Treffen vor dem «Conseil de discipline contre le dopage» hatten, um über die weiteren Prozeduren zu entscheiden, konnte sich Schleck am 15. Oktober vor dem CDD verteidigen.

Manipulation unwahrscheinlich

Im Anschluss an diese Anhörung konnte die ALAD, in der Rolle des Anklägers, ihre Untersuchung durchführen. Dazu gehört der bereits angesprochene Bericht des Biochemikers und Geschäftsführers des Zentrums für Präventive Dopingforschung der Kölner Sporthochschule, Dr. Hans Geyer.
Der Biochemiker des renommierten und WADA-akkreditierten Labors (von der Distanz her das nächstgelegene zu Luxemburg) schließt in seinem Bericht nichts aus, kommt aber zur Schlussfolgerung, dass ein Manipulationsversuch seines Erachtens die unwahrscheinlichere Möglichkeit ist.

Die ALAD richtete im Vorfeld drei Fragen an ihren Experten. Die erste Frage lautete, welche Szenarien den positiven Befund auf Xipamid erklären würden. Geyer erläuterte daraufhin, dass der Radprofi am Tag der Urinprobe, dem 14. Juli, keine effektive Dosis des Diuretikum zu sich genommen haben kann. Bei Schleck wurde Xipamid in einer Konzentration von 0,1 ng/ml vorgefunden. Der Mindestwert, damit das Diuretikum eine Wirkung hat, beträgt laut WADA 250 ng/ml.

Daraus schließt Geyer zwei Möglichkeiten. Entweder hat Schleck kurz nach seiner letzten negativen Dopingprobe vom 6. Juli eine «größere» Menge an Xipamid eingenommen, so dass die Wirkung des Diuretikums zum Tragen kam. Zudem gebe es auch keine pharmakologischen Daten über eine dermaßen geringe Konzentration von Xipamid (100 pg/ml), die vorhandenen Daten beruhen auf einem Minimum von 50.000 pg/ml. Wegen der fehlenden Daten könne man eben nicht ausschließen, dass ein Manipulationsversuch vorliegt.

«Nicht-effektive» Dosis

Oder aber Schleck habe eine «nicht-effektive» Dosis des Diuretikums eingenommen. Dies könnte, so der Experte, u.a. von verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel herrühren. In den vergangenen Jahren hatte das Labor vermehrt solche Fälle beobachtet. Dabei seien verschiedene Diuretika festgestellt worden, einen Fall von Xipamid habe man jedoch nicht gehabt.
Des Weiteren wollte die ALAD vom Experten wissen, ob aufgrund der verschleiernden Wirkung von Xipamid auch noch andere verbotene Mittel vom Athleten hätten benutzt werden können, obwohl die Blutwerte von Schleck im biologischen Pass vom 16. Juli nicht anormal waren.

Dies kann laut dem Experten nicht ausgeschlossen werden, da es möglich sei, dass weitere Dopingmittel weniger länger nachweisbar waren als Xipamid.

Brief an Schlecks Anwalt

Zum Abschluss wollte die ALAD wissen, ob ausgeschlossen werden kann, dass der Gebrauch von Xipamid in diesem Fall ein Hinweis auf Manipulation ist. Laut Geyer kann dies nicht ausgeschlossen werden, jedoch wäre es «more likely» (wahrscheinlicher), dass eine «non-effectiv» Dosis in irgendeiner Weise in den Körper des Athleten gelangt sei.

Da liegt der Ball dann wieder bei Frank Schleck. Denn der Sportler muss beweisen, wie das Diuretikum in seinen Körper gelangt ist. Jedenfalls scheint die ALAD nun eine (von vielleicht mehreren) Thesen nicht mehr zu vertreten. In einem Brief an Schlecks Anwalt, der dem Tageblatt ebenfalls vorliegt, teilt die ALAD mit: «Je vous signale d’ores et déjà que l’ALAD ne maintiendra pas la thèse du recours à une méthode interdite …» Da dieser Brief auf den 16. November datiert, ist und somit nach der Anhörung vom 15. Oktober sowie dem Erhalt des Experten-Berichts aufgesetzt wurde, davon auszugehen, dass sich die ALAD nicht nur auf den Bericht beruft, sondern auch auf andere Fakten, die entweder von ihr selbst gesammelt oder aber von der Verteidigung vorgetragen wurden, und die dem Tageblatt nicht vorliegen.

Neben den beiden Parteien, Schleck und ALAD, haben auch die UCI und die WADA die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil in diesem Fall einzulegen.