Luxemburg bekommt am Mittwoch ein neues Naturschutzgesetz. Dem Parlament liegt ein umfangreicher Reformtext vor, der das aktuelle Gesetz aus dem Jahr 2004 ersetzen soll. Erstmals erhält die Natur einen Preis. Im Falle von Umweltschäden in bestimmten Gebieten müssen Bauherren und Promotors Kompensationsmaßnahmen durchführen.
Mehr Transparenz, vereinfachte Anwendung der gesetzlichen Vorgaben, administrative Vereinfachung und klarere Regeln einerseits, Erhalt der Biodiversität und des Ökosystems andererseits – das sind die Ziele des neuen Gesetzes. Tatsächlich war die ursprüngliche Gesetzgebung im Laufe der Jahre immer wieder geändert und ergänzt worden. Insbesondere die gesetzliche Einbindung neuer EU-Vorschriften, von Umweltschutzprogrammen, Gesetzen über Wasserschutz, über Städte- und Kommunalentwicklung, und nicht zuletzt beabsichtigte landesplanerische Leitprogramme sorgten für ein regelrechtes legislatives Dickicht im Umwelt- und Naturschutzbereich.
Die Neufassung des Naturschutzes soll diesem Wildwuchs ein Ende bereiten. Erstmals werden die Erhaltung und die Wiederherstellung sowie der Schutz von Ökosystemen als Zielsetzung festgeschrieben.
Grundlegend neu geregelt werden die Maßnahmen, mit denen Beschädigung oder gar Zerstörung von ökologisch wertvollen Gebieten kompensiert werden soll. Zwar sah bereits das alte Naturschutzgesetz derlei Maßnahmen vor. Doch deren Umsetzung verlief oftmals unbefriedigend. Das neue Gesetz präzisiert diese Wiedergutmachung an der Natur.
Kernelement ist die Schaffung von Flächenpools – Bodenreserven, auf denen bei Infrastrukturarbeiten und Baulanderschließung verursachte Umweltschäden kompensiert werden. Vorgesehen ist dazu ein vom Staat zu schaffender nationaler Pool, Gemeinden können ebenfalls regionale Pools vorsehen.
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