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Uber in LuxemburgDas sind die Details zur Gesetzeslage

Uber in Luxemburg / Das sind die Details zur Gesetzeslage
 Foto: AFP

In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage gab Arbeitsminister Georges Mischo Erklärungen über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Plattformen wie Uber, die bald in Luxemburg starten wird.

Anfang Mai war bekannt geworden, dass Uber ab Mitte Juni auch in Luxemburg vertreten sein wird, dies in Zusammenarbeit mit Webtaxi. Laut den Gewerkschaften ist die Ankunft des Unternehmens, das für seine Sozialdumpingpraktiken bekannt ist, ein Grund zur Besorgnis. Uber steht u.a. oft in der Kritik wegen der Beschäftigung scheinselbstständiger Taxifahrer.

Die beiden LSAP-Abgeordneten Yves Cruchten und Georges Engel (LSAP) hatten in einer parlamentarischen Anfrage die zuständigen Minister um Einzelheiten sowohl rechtlicher als auch praktischer Natur gebeten.
Arbeitsminister Georges Mischo erinnert in seiner Antwort daran, dass Uber wie jeder andere Arbeitgeber über eine Gewerbeanmeldung verfügen müsse, und die Fahrer müssten sozialversichert sein. In Luxemburg ansässige digitale Plattformen müssen wie jede Firma über eine ordnungsgemäße Niederlassungserlaubnis verfügen. Gemäß der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU kann eine digitale Plattform aber auch von einem anderen EU-Land aus in Luxemburg tätig sein und benötigt dann keine luxemburgische Genehmigung, wenn sie nicht hier ansässig ist.

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