Dienstag27. Januar 2026

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Wiederholungstäter zu vier Jahren Haft verurteilt

Wiederholungstäter zu vier Jahren Haft verurteilt
(Police)

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Am Mittwoch wurde Pascal T., der die 39-jährige Polizistin Yasmine Grisius bei der Ausübung ihres Dienstes tödlich verletzt hatte, zu vier Jahren Haft mit deren zwei auf Bewährung verurteilt.

Vor der von Sylvie Conter präsidierten 13. Kammer war der Prozess gegen Pascal T. verhandelt worden, der in der Nacht vom 4. zum 5. Juni in Dippach die 39-jährige Polizistin Yasmine Grisius bei der Ausübung ihres Dienstes tödlich verletzte. Der 36-jährige Mann stand damals mit später gemessenen 1,2 Promille unter starkem Alkoholeinfluss und hatte die Zeichen der Polizei missachtet.

Erschwerend hinzu kam die Tatsache, dass der Mann schon im Mai 2014 wegen Trunkenheit am Steuer zu einem Fahrverbot von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Der Beschuldigte, der seit den Fakten in Untersuchungshaft sitzt, riskierte also den Wegfall der Bewährung und den Zuschlag der neuen Strafe, die bei fahrlässiger Tötung bis zu 5 Jahren betragen kann.

Drogen und Alkohol

Der Angeklagte vermittelte vor Gericht den Eindruck, dass er in seiner Existenz nie richtig Fuss gefasst hatte, wechselte er doch zwischen Arbeitslosenperioden und depressiven Phasen, die er mit Drogen und Alkohol behandelte, hin und her. Der öffentliche Ankläger meinte, der Angeklagte habe nichts aus seinen Fehlern gelernt und forderte vier Jahre Haft mit eventueller Teilbewährung.

Am Mittwoch nun wurde Pascal T. zu vier Jahren Haft mit deren zwei auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Ausserdem wurde ein Fahrverbot von 5 Jahren ausgesprochen. Für materiellen und moralischen Schadenersatz an die Nebenkläger muss der Angeklagte rund 300.000 Euro aufbringen.