Bereits am 24. März bezog die ULC („Union luxembourgeoise des consommateurs“) Stellung zur für 2017 anstehenden Steuerreform. Nico Hoffmann, Präsident der ULC, erklärte, dass die Erleichterungen bereits in die richtige Richtung gehen würden. Allerdings bedauerte er, dass die Steuertabelle nicht an die Indextranche angepasst wurde.
„Die hohen Steuersätze werden viel zu früh angewendet“, so Hoffmann.
Die Tabelle müsste, der ULC zufolge, viel progressiver steigen. Die nahe am Spitzensteuersatz liegende Besteuerung von 39 Prozent greife immer noch zu früh, nämlich ab 45.897 Euro besteuerbares Jahreseinkommen in der Steuerklasse 1. Auch moniert die ULC, dass die Steuerklassen 1 und 1A, zumindest ab den mittleren Einkommen, immer noch überproportional stark belastet werden.
Laut dem Konsumentenschutz hätte die Regierung des Weiteren, bei den Abschreibungsmöglichkeiten großzügiger handeln können. Dies gelte besonders für die Abschreibungsmöglichkeit von Zinsen bei Immobiliendarlehen, die lediglich von 750 auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht wird, ab einer Laufzeit von 10 Jahren. Beim Treffen mit dem Finanzminister Pierre Gramegna wiederholte die ULC ihrer Vorwürfe.
Der DP-Politiker unterstrich seinerseits, dass mit der Reform des Steuerkredites eine strukturelle Maßnahme ergriffen wurde. So wird der Steuerkredit für Kleinverdiener von 300 auf 600 Euro pro Jahr verdoppelt, nimmt dann fortschreitend ab und liegt in der Steuerklasse 1 ab einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro bei 0 Euro. Der Finanzminister wies auch darauf hin, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit den Steuererleichterungen insgesamt zu sehen ist, von denen die besteuerbaren Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 70.000 Euro am meisten profitieren.
Zu Demaart
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