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U-Ausschuss umstritten

U-Ausschuss umstritten

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LuxLeaks schlägt hohe Wellen. Das Europaparlament denkt über einen Untersuchungsausschuss nach, um die Sache aufzuklären. Doch der juristische Dienst äußert Bedenken.

In der Affäre um Steuervorteile für Unternehmen in Luxemburg ist der geplante Untersuchungsausschuss innerhalb des EU-Parlaments umstritten. Der juristische Dienst des Europaparlaments legte am Dienstag in einem Gutachten «schwerwiegende rechtliche Bedenken» dar. So sei das Mandat für einen solchen Ausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals zu unbestimmt und zu wenig begründet.

Die Untersuchung könnte durch eigene Untersuchungen der EU-Kommission und durch die beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Klagen blockiert werden, heißt es in dem Papier, das in Brüssel öffentlich wurde.

Die Fraktionen des Parlaments streiten nun um die Auslegung des Gutachtens. Die Fraktionschefs wollen auf ihrer Sitzung an diesem Donnerstag (5. Februar) beraten, ob der Ausschuss zustande kommt. Das Plenum des Parlaments müsste danach über die Einsetzung eines solchen Ausschusses abstimmen. Sanktionen kann ein solcher Ausschuss nicht aussprechen.

Grüne: Untersuchungsausschuss unbedingt notwendig

Die Grünen halten einen Untersuchungsausschuss für unbedingt notwendig. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Rebecca Harms, sagte, ein Untersuchungsausschuss «ist rechtlich möglich und politisch notwendig.» Sie sei überzeugt, dass alle Einwände des juristischen Dienstes ausgeräumt werden könnten.

Die Konservativen gaben sich etwas zurückhaltender. «Wenn Formalitäten das Problem sind, müssen wir das Mandat so ändern, dass ein Untersuchungsausschuss möglich ist», sagte Markus Ferber (CSU). Das Thema nun fallen zu lassen, sei keine Option.

EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker steht unter Druck, nachdem die Tax-Ruling-Praxis Luxemburgs im Herbst öffentlich geworden waren. Als Präsident der EU-Kommission hat er Steuersparmodellen den Kampf angesagt. Luxemburgs Regierung zufolge verstoßen die Steuervorbescheide bei großen internationalen Unternehmen nicht gegen gültiges Gesetz. Ähnliches wird ebenfalls in den meisten anderen EU-Staaten praktiziert.