Der Kritikpunkte am Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und am europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA sind vielfältig und tiefgreifend. Hier wird von undemokratischen Verhandlungen und einer Gefahr für Arbeitnehmerrechte sowie für den Verbraucher- und Umweltschutze gesprochen. Aus diesem Grund hat sich die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP gegründet. Das Problem: Sie wird von der Europäischen Kommission als nicht zulässig eingestuft.
Die Europäische Kommission stützt ihre Ablehnung auf zwei Argumente: Erstens sei das Verhandlungsmandat zu TTIP ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt. Da eine EBI sich allerdings nur auf eine Unterzeichnung oder einen Abschluss eines internationalen Vertrages richten kann und nicht auf eine Vorbereitung eines Vertrages, sei die EBI unzulässig. Zweitens dürfe eine EBI nur positiv formuliert werde. Da die EBI Stop TTIP jedoch vorschlägt, einen Rechtsakt nicht zu erlassen, sei sie nicht zulässig.
Am Montag reichte die EBI Stop TTIP Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung ein. Sie behauptet, dass die von der Europäischen Kommission angeführten Argumente in keinem Europäischen Vertrag zu finden sind. Mit einer Demonstration vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg unterstrichen die Initiatoren der Bürgerinitiative ihr Anliegen.
Auch die Luxemburger Anti-TTIP-Plattform beteiligt sich an der EBI.
Zu Demaart
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