Samstag20. Dezember 2025

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Strenge Regeln für zivile Drohnen

Strenge Regeln für zivile Drohnen
(dpa)

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Mini- und Geschäftsdrohnen erobern die europäischen Märkte. Die EU-Kommission arbeitet an einem einheitlichen Gesetz für den Drohnen-Boom. Auch Luxemburg fehlt eine klare juristische Handhabe.

Die EU-Kommission will den Einsatz von Drohnen europaweit regeln und dabei Schwerpunkte auf Flugsicherheit und den Schutz der Privatsphäre legen. Bisher fehle ein einheitlicher Ansatz beim Umgang mit den Luftfahrzeugen, begründete Verkehrskommissar Siim Kallas am Dienstag in Brüssel den Vorstoß. In zehn Jahren könnten Drohnen Schätzungen zufolge zehn Prozent des Luftfahrt-Markts ausmachen.

Die EU-Kommission unterscheidet von einem Piloten ferngesteuerte und automatische Drohnen; letztere sind verboten, es geht also nur um die ferngesteuerten. Von ihnen gebe es schon über 1700 offizielle Modelle, rund ein Drittel davon in Europa. Die Drohnen helfen zum Beispiel bei der Inspektion von Hochspannungsleitungen oder schaffen Übersicht bei Überschwemmungen und Waldbränden. Künftig könnte es Mini-Drohnen geben, die wie Bienen Pflanzen bestäuben, erläutert die Kommission.

Auf der Normsuche

Drohnen sind nach Einschätzung der Kommission von riesigem Gewicht für die Luftfahrtindustrie. Ihr Einfluss auf die Wirtschaft könne möglicherweise mit dem des Internets in den 1990er Jahren verglichen werden. So kündigte der Versandhändler Amazon den großflächigen Einsatz in wenigen Jahren an.

In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen. Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen. Auch der Luxemburger Datzenschutz hat hier Regeln. Diese stammen allerdings aus dem Jahr 1982. Damals gab es noch keine Drohnen. Dabei geht es um das «filmen» einer fremden Person ohne Erlaubnis.

Insgesamt gleicht die Rechtslage in Europa einem Flickenteppich. Die EU-Kommission schlägt darum eine Vereinheitlichung vor. Die Drohnen müssten «ebenso sicher sein wie die bemannte Luftfahrt», hieß es in ihrer Mitteilung. Daher werde die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) jetzt EU-weite Normen ausarbeiten. Beim Datenschutz will die Kommission prüfen, wie die bestehenden Gesetze «uneingeschränkt» auf Drohnen anwendbar sind, die oft Kameras tragen. Auch für Haftpflichtversicherungen und Forschungsförderung kündigte die Kommission neue Schritte an.