Zu Beginn der Sitzung stellte de Vorsitzende der Strafkammer, Elisabeth Capesius, dem Beschuldigten nachträglich einige Fragen. Der Mann selbst hatte bereits am Dienstag ausgesagt, dass nicht er, sondern die Frau die Initiative zum Sex ergriffen hätte.
Laut der Staatsanwaltschaft sei es zweimal zum Geschlechtsverkehr gekommen. Und zweimal soll es eine Vergewaltigung gewesen sein. Ein Grund für die Tat gab es nicht. Fest steht aber, dass die Frau zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung war. Ihr damaliger Freund und der Angeklagte kannten sich.
Beziehungstipps
Gestern wollte die Vorsitzende aber noch wissen, ob der Angeklagte einen Grund hatte um das Paar auseinander zu bringen. In den Vernehmungen bei der Polizei hätte er dies angegeben. Gestern aber erklärte er: „Ich sagte ihr gegenüber nicht genau, dass sie Schluss machen sollte, sondern ich gab ihr zu verstehen, dass es besser wäre, wenn das Paar sich trennen würde. Auch wenn ich damals wusste, dass sie in einer Beziehung war, hat sich die Möglichkeit ergeben mit ihr zu schlafen“. Der Mann erklärte darüber hinaus ein weiteres Mal, dass die Frau damals mit dem Sex einverstanden war.
In der Nacht zum 29. August 2013 soll es zur ersten Vergewaltigung gekommen sein. Die Eltern des Opfers waren zu der Zeit in Ferien. Angeblich wollte die Frau nicht alleine zu Hause sein und lud Freunde zu sich ein. Unter ihnen befand sich auch der heutige Beschuldigte. Mehr als eine Woche soll der Mann bei ihr gewohnt haben.
Erst nach einem Jahr angezeigt
Erst ein Jahr später erklärte das Opfer ihrer Zwillingschwester gegenüber, was sich Ende August 2013 ab gespielt hatte. Und erst zu dem Zeitpunkt wurde eine Anzeige gegen den Mann erstattet. Laut den Ermittlern war die Beweislage sehr schwierig, weil die Polizisten sich auf die mündlichen Aussagen der Zeugen beziehen mussten.
Das Opfer erwähnte anlässlich der ersten Gerichtsverhandlung, dass sie bei der Vergewaltigung starke Schmerzen verspürte sowie Angst hatte. An ein zweites Mal könne sie sich nicht mehr erinnern. Emotionslos schilderte die Frau die Ereignisse.
Gestern dann reichte die Rechtsanwältin des Opfers, Me Deidre Du Bois, Nebenklage ein. Sie ist überzeugt, dass eine Vergewaltigung vorliegt.
Starke Schmerzen
„Der Angeklagte hätte sich damals wie ein Macho benommen. Heute noch leidet meine Mandantin unter den Folgen der damaligen Tat“, so die Rechtsanwältin.
Der Verteidiger Me Pim Knaff, war der Meinung, dass sein Mandant die Frau weder vergewaltigt, noch die Frau gegen ihren Willen angefasst hat. „Darüber hinaus war es nicht mein Mandant, sondern die Frau die sich immer aggressiv benommen hat. Sowohl ihren Eltern, als auch ihrer Schwester und meinem Mandanten gegenüber. Des Weiteren hat sie immer wieder versucht ihre Mitmenschen zu manipulieren. Zeugenaussagen belegen auch, dass sie mehrere Male den Körperkontakt mit meinem Mandanten gesucht hatte“, so Me Knaff. Darüber hinaus, sei es laut dem Verteidiger nicht von Vorteil gewesen, erst ein Jahr nach der Tat Anzeige zu erstatten. Demnach würden bis heute keine materiellen Beweise vorliegen.
Laut Me Knaff, würde es sich hierbei nicht um eine Vergewaltigung handeln sondern um kleine Streitereien zwischen Jugendlichen, die dabei waren ihr Sexualleben zu entdecken. Der Rechtsanwalt forderte dann auch den Freispruch für seinen Mandanten.
Im Zweifel für den Angeklagten
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Laurent Seck erklärte, dass die Beweislage hier sehr schwer sei. „Es konnte weder ein medizinisches Gutachten aufgestellt werden, um DNA-Spuren zu sichern, noch konnten materielle Beweise gesichert werden. Allerdings betonten die meisten Zeugen, dass es nicht das Opfer sondern der 20-Jährige war, der den körperlichen Kontakt zur der Frau aufsuchte“, so der Substitut. Laut der Staatsanwaltschaft, sind aber nicht alle Bedingungen erfüllt um den Mann wegen Vergewaltigung zu verurteilen.
Deswegen wurde einen Freispruch von der Staatsanwaltschaft beantragt mit dem Argument „im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Das Urteil ergeht am 4. Februar.
Zu Demaart
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