Die bereits am Dienstag formulierte Kritik zur gefundenen Lösung seitens der Arbeitgeberverbände läßt Nicolas Schmit (LSAP) nicht gelten. Immerhin hätten die Gewerkschaften sich eingangs der Diskussionen gegen jedwede Änderung der Referenzperiode gewehrt; diese werde aber nun von einem auf vier Monate ausgedehnt. Dies gilt nur für jene Betriebe, in denen dies nicht kollektivvertraglich geregelt ist, die dies wollen und mit der Personaldelegation absprechen. Dass als Gegenleistung mehr Urlaub vorgesehen ist, erscheint dem Minister normal und sei auch im Interesse der Unternehmer.
Wenn die Referenzperiode künftig zwischen einem und zwei Monaten liegt, werden die Beschäftigten anderthalb zusätzliche Urlaubstage erhalten, bei einer Periode von mehr als zwei bis drei Monaten sind es 3 zusätzliche Tage, bei mehr als drei und bis vier Monaten werden drei und ein halber Tag Urlaub als Kompensation vergeben.
Automatische Überstunden
Bei einer Referenzperiode von mehr als einem Monat und drei Monaten darf die monatliche Arbeitszeit 12,5 Prozent der in Luxemburg „normalen“ Arbeitszeit (also 40 Stunden pro Woche) nicht überschreiten, bei einer Periode von zwischen mehr als drei und vier Monaten darf die monatliche Arbeitszeit zehn Porzent dieser 40-Stunden im Durchschnitt nicht überschreiten, ansonsten automatisch Überstunden anfallen, die mit 1,5 mal der anfallenden Zeit, resp. 1,4 mal dem üblichen Lohn vergütet werden müssen.
Der POT (plan d’organisation du travail) gilt im Prinzip einen Monat, eine Verkürzung auf zwei Wochen darf kollektivvertraglich geregelt werden. Schmit erinnerte weiter daran, dass die maximale wöchentliche Arbeitszeit – unabhängig von Referenzperioden – 48 Stunden beträgt und die maximale tägliche Arbeitzeit bei zehn Stunden liegt.
Neueinstellungen nicht überflüssig
Die Referenzperioden würden den Betrieben eine gewisse Flexibilisierung bei der Arbeitsorganisation erlauben, seien aber nicht dafür gedacht Neueinstellungen überflüssig zu machen.
Die Sonderurlaube werden ebenfalls neu geregelt: So werden junge Väter fünf statt bislang zwei freie Tage erhalten. Wer sich pacst, erhält künftig weniger Urlaub als jemand der heiratet und die Anzahl von Sonderulauben bei Umzug wird begrenzt.
Die 2014 angepasste EU-Entsendedirektive wird in Luxemburg umgesetzt und angesichts der „Explosion“ an solchen Arbeitern (besonders im Bausektor) strenger kontrolliert. Zuwiderhandlungen strenger geahndet werden. Die Richtlinie schreibt ausländischen Firmen, die in einem andere EU-Land arbeiten, so etwa in Luxemburg, vor, dass sie sich an das nationale Arbeitsrecht halten müssen.
Die Arbeitsinspektion ITM überwacht die Einhaltung des Arbeitsrechts. Sie bekommt zusätzliche Kompetenzen. Künftig können Betriebe mit administrativen Strafen von bis 50.000 Euro belegt werden, falls sie sich nicht an das Arbeitsrecht halten. Das betrifft sowohl Lohn- als auch Arbeitszeitfragen.
Zu Demaart
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