In erster Instanz war der Lokalbesitzer zu 16 Jahren Haft verurteilt worden, ging allerdings in Berufung und fordert für die Brandstiftung über 300.000 Euro von seinem Opfer. Unter Tränen erzählte die Angeklagte ihr Martyrium, das sie aus Scham unterdrückt hatte. Die Vorsitzende schien skeptisch über ihre irrationale Schilderung der Tat, da Vorbedacht mit Hilfe Dritter vermutet werden könnte. Auch die Tat einem heute Obdachlosen unterschieben zu wollen, spricht nicht für sie.
Nachdem eine von der Verteidigung geladene psychiatrische Betreuerin der Angeklagten einen posttraumatischen Stress wegen einer Vergewaltigung attestiert hatte, plädierte ihr Anwalt logischerweise auf den straf- und zivilrechtlich befreienden empirischen Zwang laut Artikel 71,2, schien damit das Gericht aber nicht zu überzeugen.
Urteil am 30. Juni
Die öffentliche Anklägerin plädierte auf Straffähigkeit für vorbedachte und hinterlistige Brandstiftung in einem bewohnten Haus, schloss mildernde Umstände nicht aus und forderte zehn Jahre Haft, die teilweise auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil ergeht am 30. Juni.
Zu Demaart
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