Die Regelung der Arbeitsflexibilisierung und Änderungen am sogenannten PAN-Gesetz beschäftigten am Donnerstag den Arbeitsminister und die Sozialpartner im Senninger Schloss.
Eine Verständigung gelang nicht, hieß es nach dem Treffen am frühen Abend. Die Gespräche seien konstruktiv gewesen, man sei jedoch von einer Einigung noch weit entfernt, so Schmit nach der Unterredung. Wichtig sei, dass man erstmals wieder miteinander geredet habe, hieß es einstimmig von den Gewerkschaftern André Roeltgen (OGBL) und Patrick Dury (LCGB) sowie UEL-Direktor Jean-Jacques Rommes.
PAN
Hauptstreitpunkt bleibt die Neuregelung der Arbeitszeiten. Das 1999 in Kraft getretene Gesetz über den Nationalen Aktionsplan (PAN) ist verbesserungswürdig. Ende 2015 war es um ein Jahr verlängert worden. Der Text regelt die sogenannten Referenzperiode innerhalb derer die reguläre Arbeitszeit verlängert werden können ohne Überstunden-Zahlung.
Das Gesetz beschränkt die Referenzperiode auf vier Wochen. Längere Perioden sind möglich, wenn sie kollektivvertraglich geregelt werden, oder nach Genehmigung des Arbeitsministeriums.
Kompensationsformen
Die Unternehmensvertreter wünschen sich längere Referenzperioden ohne konkrete Gegenleistungen. Was die Gewerkschaften jedoch ablehnen. Sie pochen auf eine Arbeitszeitverkürzung als Kompensation. Der OGBL hatte in diesem Zusammenhang die Einführung einer 6. Urlaubswoche vorgeschlagen. Man schließe jedoch andere Kompensationsformen nicht aus, heißt es.
Arbeitsminister Schmit will den Sozialpartnern in den kommenden Tagen die Ergebnisse der Diskussionen und neue Vorschläge unterbreiten. Das Dokument soll als Arbeitsgrundlage für das nächste Treffen am 21. März dienen.
Kundgebung
Der OGBL hat seinerseits bereits für morgen Freitag mobilisiert. Mit einer Kundgebung vor dem Arbeitsministerium um 12.30 Uhr will die Gewerkschaft ihren Forderungen Nachdruck verleihen.
Zu Demaart
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