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Mal schnell hinter Gitter?

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Die Einbruchserie in Luxemburg beunruhigt nicht nur die Bevölkerung. Das Gerücht macht die Runde, dass gefasste Einbrecher schnell wieder auf freiem Fuß seien. Stimmt nicht, sagt der zuständige Minister.

In den letzten Monaten wird Luxemburg von einer Einbruchserie heimgesucht. Die Polizei hat ihre Präsenz in den Städten und Dörfern erhöht. Mit Erfolg. In den letzten Wochen wurden etliche Einbrecher auf frischer Tat erwischt und eingesperrt. Da scheint es jetzt aber ein Problem zu geben. Der CSV-Parlamentarier Ali Kaes regt sich über Einbrecher auf, die angeblich nach kurzer Zeit von den Behörden wieder aus der Haft entlassen werden und fragt Justizminister Félix Braz, was die Gründe für die schnellen Freilassungen seien.

In seiner Antwort bestätigt der Justizminister, dass in letzter Zeit sich die Zahl der Einbrüche dramatisch erhöht habe. Er erklärt aber auch, dass dies Teil einer «zyklischen» Entwicklung sei und die Häufigkeit von Einbrüchen regelmäßig wieder sinke. Der Grund hierfür sei, dass Banden aus dem Ausland für viele der Einbrüche hierzulande verantwortlich seien. Werden sie erwischt, dann sinkt die Zahl der Einbrüche.

128 Einbrecher in Haft

Es sei aber falsch zu behaupten, alle Einbrecher würden kurz nach ihrer Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Augenblick sitzen 308 Personen im Gefängnis von Schrassig ein, davon seien 128 Diebe und Einbrecher. Diese würden nicht privilegiert behandelt, wie oft erzählt wird, unterstreicht der Minister. Man befolge lediglich die Gesetze.

Die Gerichte wenden u.a. den Artikel 94 des Strafgesetzbuches an, erörtert Félix Braz weiter. Dieser Artikel sieht vor, dass ein Haftbefehl nur kann ausgestellt werden, wenn akute Fluchtgefahr besteht, das Risiko besteht, dass der Verdächtige Beweise verschwinden lässt oder sofort wieder straffällig wird. Das Gericht muss auch prüfen, ob ausreichende Hinweise für die Schuld des mutmaßlichen Täters vorliegen. Ist das nicht der Fall, muss der Verdächtige, oft unter Auflagen, wieder freigelassen werden.

Der Minister ist sich bewusst, dass etliche Beschlüsse der Untersuchungsrichter für Kritik sorgen. Sie dürfen ihre Entscheidung aber nicht öffentlich rechtfertigen, weil sie dem Justizgeheimnis unterliegen, so Braz, der keinen Grund sieht die bestehende Rechtslage zu ändern.