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«Zwanzig Abgeordnete reichen»

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Die Bildung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses soll in Zukunft vereinfacht werden. Ein Drittel der Abgeordneten soll reichen, so ein Gesetzesvorschlag von Alex Bodry (LSAP).

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss Geheimdienst hat seine Arbeit abgeschlossen. Die führte zu vorgezogenen Wahlen. Nun soll diese rezente Erfahrung auch zu einer Umänderung der Bestimmungen führen, wann ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gebildet werden kann.

Derzeit kann nur eine Abgeordnetenmehrheit über die Bildung einer Ermittlungskommission befinden. In Zukunft würde ein Drittel der Abgeordneten reichen, so ein Gesetzesvorschlag des LSAP-Präsidenten und Vorsitzenden des SREL-Untersuchungsausschusses Alex Bodry. Demnach könnte derlei Ausschuss auf Betreiben der Opposition ins Leben gerufen werden. Dem Ausschuss sollen mehr Mittel zur Verfügung stehen. So müsste er auf die Hilfe der Kriminalpolizei zurückgreifen können, um etwa Hausdurchsuchungen durchführen zu können.

Nach neun Monaten ist Schluss

Auf neun Monate will Bodry die Dauer des U-Ausschusses begrenzen, es sei denn, das Parlament spricht sich für eine Verlängerung aus. Der Abschlussbericht müsse im Parlament öffentlich debattiert werden und die Regierung müsste die Schlussfolgerungen umsetzen.

Bereits 2011 war das Gesetz über den Untersuchungsausschuss reformiert worden. Auch damals schon auf Initiative Bodrys. Wäre der aktuelle Vorschlag bereits früher unterbreitet und umgesetzt worden, wäre es nicht beim alleinigen SREL-Ausschuss geblieben. Parlamentarische Ermittlungen hatten Oppositionsabgeordnete unter anderem in der Affäre Wickringen-Liwingen gefordert.