Ein Abkommen haben die Sozialpartner und die Regierung am Dienstag nicht geschlossen. Stattdessen wurden weitere Daten vereinbart. Erst am 23. April soll die Dreierrunde in voller Besetzung nochmals zusammenkommen. In der Zwischenzeit sollen Arbeitsgruppen aus Gewerkschafts-, UEL- und Regierungsvertreter sich mit einzelnen Themen befassen: Arbeitsmarkt, Wettbewerbsfähigkeit und Steuern.
Zentrales Thema der Dreiergespräche in den kommenden Monaten wird demnach die Wettbewerbsfähigkeit des Landes sein. Darunter verstehen die Arbeitgeber und die Regierung auch Änderungen in der Arbeitsgesetzgebung und im Gesetz über den Mindestlohn. Das ging aus dem Abkommen Patronat-Regierung am 14. Januar hervor. Diese beiden Fragen dürften zu den umstrittenen Punkten zählen. Der OGBL hatte hier bereits Widerstand angekündigt. Die Gewerkschaft sprach vergangene Woche in diesem Zusammenhang von einem „Angriff auf den Mindestlohn“.
Die Regierung dürfte in den kommenden Wochen u.a. Vorschläge zu einer Modernisierung des Arbeitsrechts, der Berufsausbildung und der Flexibilisierung der Arbeitszeit vorlegen. Aus dem Finanzierungsministerium werden Überlegungen zur Betriebsbesteuerung zur Debatte sehen, um dem Steuerwettbewerb in der EU besser begegnen zu können.
Insgesamt wurden die Gespräche am Dienstag sowohl von den Sozialpartnern als auch von der Regierung als positiv bewertet. OGBL-Chef André Roeltgen freute sich, dass die Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Regierung vom 28. November 2014 nicht in Frage gestellt wurde. UEL-Präsident Michel Wurth zufolge habe man sich nun ein klares Arbeitsprogramm gegeben. Das Abkommen Regierung-UEL vom 14. Januar müsse schnellstens umgesetzt werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Allerdings sind etliche Elemente aus dem Abkommen noch Gegenstand von Gesprächen in der Dreierrunde.
Zu Demaart
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