Der Ministerrat hat am Freitag eine Light-Version der Winterreifenpflicht beschlossen. Bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif müssen die Fahrzeuge auf Luxemburgs Straßen mit Winterreifen (M&S) bestückt sein. Bei Autobussen, LKW, Zugmaschinen und anderen Schwertransportern müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge. Eine Ausnahme wird für alle Fahrzeuge gemacht, für die es keine M&S-Reifen gibt, heißt es in der Mitteilung des staatlichen Presse- und Informationsdienstes am Freitag. Genannt werden dabei Traktoren, Spezialfahrzeuge, Oldtimer, Armee-, Polizei- und Nothilfefahrzeuge.
Dem neuen Reglement müssen sich alle Fahrer beugen, die das Luxemburger Straßennetz benutzen werden, unabhängig davon wo das Fahrzeug angemeldet worden ist. Es handele sich nicht um eine allgemeine Winterreifenpflicht, betont die Regierung. Die Verpflichtung, den Wagen entsprechend auszurüsten, gilt nur bei winterlichen Wetterverhältnissen. Am Straßenrand stehende Fahrzeuge brauchen keine Winterreifen, wird präzisiert. Die neue Regel gilt ab dem 1. Oktober 2012.
Zu Demaart
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