Das neue Gesetz zur Winterreifenpflicht gilt ab dem 1. Oktober. Bei schönem, warmen Wetter ist allerdings niemand dazu verpflichtet, Winterreifen aufzulegen. Laut „Règlement Grand-Ducal“ gilt die Winterreifenpflicht nur bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eisplatten oder Frost. Zugelassene Reifen müssen das Kennzeichen M&S tragen. Bei Autobussen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Schwertransporten muss zumindest die Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Reifenpflicht gilt jedoch nicht für Motorräder, Quads und andere sogenannte „leichte“ Fahrzeuge.
Die Gefahr, die ein Sommerreifen bei unter sieben Grad Außentemperatur birgt, ist vom Gesetz ausgenommen. Bei niedrigen Temperaturen wird die Gummimischung von Sommerreifen extrem hart. Das Auto hat nur noch wenig Grip. Folgen: Langer Bremsweg, schlechte Traktion, Rutsch- und Unfallgefahr.
«Gut eingedeckt»
Doch erst wenige Autofahrer haben umgerüstet. „Bei uns wurden bislang nur wenige Winterreifen verkauft“, so Laurent Schrepel vom Autocenter Goedert gegenüber Tageblatt.lu. „Die große Verkaufswelle steht noch bevor“. Doch kann das Angebot die Nachfrage stillen?
„Wir haben uns gut eingedeckt“, so Laurent Schrepel weiter. „Bereits im ersten Trimester 2012 haben wir angefangen, unser Lager aufzufüllen. Seitdem werden wir jeden Tag mit Winterreifen beliefert“, so Schrepel weiter. „Wir werden auf jeden Fall der Nachfrage gerecht. Lieferengpässe können wir ausschließen.“
Viele Autofahrer besitzen bereits Winterreifen, andere warten bis das Wetter umschlägt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können