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Wenn der Gerichtsschreiber zulangt

Wenn der Gerichtsschreiber zulangt

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DIEKIRCH - Jeweils drei Jahre Gefängnis fordert der Staatsanwalt für eine Rechtsanwältin und einen Gerichtsschreiber. Der Grund: Geldunterschlagung.

Kräftig zugelangt hatten Gerichtsschreiber Jean-Marie B. und Rechtsanwältin Isabel D. Rund 140.000 Euro sollen sie zusammen unterschlagen haben. Sie fälschten Aktivbestände bei Konkursverfahren, spielten mit Zinseinkünften. B. war für die Vergabe von Konkursverfahren zuständig. Ihm und der Anwältin wird aktive und passive Korruption vorgeworfen.

Am Donnerstag standen beide vor Gericht. Am Freitag nannte der Staatsanwalt das von ihm gewünschte Straßmaß: jeweils drei Jahr Gefängnis, davon 18 Monate auf Bewährung für den Gerichtsschreiber und 24 Monate auf Bewährung für die Rechtsanwältin. Das höhere Straßmaß für den ehemaligen Gerichtsschreiber wurde damit erklärt, er sei die treibende Kraft gewesen.

Ob es für Jean-Marie B. bei diesem Prozess bleiben wird, ist unklar, soll er während der Verhöre und vor Gericht nicht alles zugegeben haben.