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Wenn Autos plötzlich brennen

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Die Feuerwehr löschte 2011 rund 129 Fahrzeuge. Ein Defekt oder ein Unfall waren oft die Ursache. Manchmal wohl Brandstiftung. Angst machen vor allem Selbstentzündungen.

Im vergangenen Jahr musste die Feuerwehr auf nationaler Ebene 129 Mal wegen eines Fahrzeugbrands ausrücken. Das sind neun Pkw-Brände mehr als noch 2010. Das letzte Fahrzeug, das den Flammen zum Opfer fiel, musste vergangene Woche im Escher Bd. Prince Henri gelöscht werden.

Autos können bei Unfällen in Brand geraten. Weitere Ursachen können einen kriminellen Hintergrund haben. Die Rede ist dann von Brandstiftung. „Wird der Täter ermittelt, muss er mit einer Haftstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren sowie mit einer Geldbuße zwischen 251 und 10.000 Euros rechnen,“ so Henri Eippers, Justizsprecher gegenüber Tageblatt.lu.

Selbstentzündungen

Absolutes Horrorszenario für Autofahrer sind vor allem Eigenentzündungen. In diesem Fall fängt das Fahrzeug während der Fahrt plötzlich Feuer. Auch Neufahrzeuge sind davon betroffen. Obwohl Eigenentzündungen relativ selten vorkommen, wie Charles Faber vom ACL Pannendienst Tageblatt.lu mitteilte, verursachen sie großen Schaden. „Es gibt mehrere Gründe, dass ein Fahrzeug plötzlich in Brand gerät.
Fahrzeugbesitzer werkeln oft selbst an ihren Autos rum, um Geld zu sparen“, sagt Bernard Guy, Escher Feuerwehr Kommandant und weist auf die selbst eingebauten LED Scheinwerfer hin, die heutzutage sehr beliebt sind.

Eigenentzündungen werden auch durch technische Defekte ausgelöst. Undichte Leitungen, ein defektes Kühlsystem, eine geplatzte Kraftstoffleitungen, ein Schwelbrand durch defekte Elektronik, ein defekter Kabel, weil ein Marder dran geknabbert hat, sind weitere Ursachen für einen plötzlichen Brand.

„Steigt Rauch aus dem Motorraum auf, soll man am Pannenstreifen anhalten und sich sofort in Sicherheit bringen. Denn vor allem giftige Gase können dem Fahrer zum Verhängnis werden. Versucht man, den Brandherd dennoch mit einem Feuerlöscher in den Griff zu bekommen, sollte man darauf achten, ob sich nicht schon Luftblasen an der Motorhaube befinden, um somit Verbrennungen an der Hand zu vermeiden. Falls nicht, soll man die Haube nur leicht öffnen und den Inhalt des Feuerlöschers reinsprühen. Man beachte, dass ein Feuerlöscher nur wenige Sekunden sprühen kann und somit nicht immer zum gewünschten Effekt bei einem Autobrand führen kann. Das Feuer von unten zu bekämpfen ist hinsichtlich des Designs von Neufahrzeugen fast unmöglich. Die Front der Autos ist heutzutage gewölbt und liegt extrem tief“, so Guy Bernard.

Kasko kommt auf

Vonseiten der Versicherungsgesellschaften wird betont, dass die Ursachen der Autobrände sehr vielseitig sein können: Brandstiftung, ein Marder, ein Konstruktionsfehler, ein Kurzschluss, ein Unfall … können zu einem Feuer führen. Vor einigen Jahren sorgten zum Beispiel die Katalysatoren für eine Zunahme der Selbstentzündungen bei den Fahrzeugen, erklärte der Direktor der ACA (Association des Compagnies d’Assurances), Paul Hammelmann gegenüber Tageblatt.lu.

Im Fall, wo der Autobesitzer eine sogenannte Kasko-Versicherung unterschrieben hat, gibt es im Prinzip kein Problem. Die Versicherungsgesellschaft kommt dann für den entstandenen Schaden auf. Wenn ein Verdacht auf Brandstiftung besteht, wird ein Gutachter zu Rate gezogen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt den Schaden, reicht aber auch Klage gegen Unbekannt wegen Brandstiftung ein. Solle der Täter gefunden werden, fordert die Versicherungsfirma das an den Klienten gezahlte Geld von ihm zurück.

Versicherungsbetrug

Die Sachverständigen treten ebenfalls in Aktion, wenn angenommen wird, dass der Fahrzeughalter versucht, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Diese Art von Betrug sei kein Kavaliersdelikt mehr, so Paul Hammelmann. Das Gesetz sehe bei einer Verurteilung Haftstrafen von einem bis sechs Monaten, sowie Geldstrafen von 250 bis 12.500 Euro vor.

Bei Autos ohne Kasko-Versicherung haben muss der Besitzer selbst für die Kosten aufkommen, es sei denn, es handelt sich um einen Konstruktionsfehler. Das sei aber extrem rar und werde fast nie überprüft, betont der Direktor der ACA. Wenn ein Experte aber einen solchen Fehler feststellt, kann der Fahrzeugbesitzer beim Autohersteller Schadensersatz fordern, gegebenenfalls auch vor einem Zivilgericht. Die Forderung muss aber innerhalb einer Frist von 40 Tagen nach dem Brand eingereicht werden. Der Wert des verbrannten Wagens wird von einem Gutachter festgelegt.