Luxemburg will bei der elektronischen Dokumentensicherung neue Wege beschreiten. Die digital erfassten Dokumente sollen rechtlich der ursprünglichen Papierversion gleichgestellt werden. Das sieht der Gesetzentwurf vor, der am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss erörtert worden ist. Digitale Erfassung und sichere Verwahrung wichtiger Dokumente sollen dazu beitragen, Luxemburgs Wirtschaft zu diversifizieren. Eine der Prioritäten der aktuellen Regierung, betont der LSAP-Abgeordnete Franz Fayot gegenüber Tageblatt.lu. Fayot ist Berichterstatter zum Gesetzentwurf. Mit den bereits bestehenden Datenzentren ist die materielle Basis für diese neue „Nische“ bereits vorhanden.
Erfasst und digital verarbeitet und gesichert werden die Dokumente von spezialisierten Dienstleistungsanbietern, die PSDC, was für „Prestataire de services de dématérialisation ou de conservation“ steht. Die müssen ihrerseits vom Ilnas anerkannt worden sein. Ilnas steht für «Institut Luxembourgeois de la Normalisation, de l’Accréditation, de la Sécurité et qualité des produits et services», eine dem Wirtschaftsminister unterstellte Institution. PSDC für Finanzinstitute bedürfen der Zulassung durch die Bankenaussichtsbehörde CSSF.
Die große Neuerung wäre, dass die digital erfassten Unterlagen äquivalent zur Originalpapier-Version sind oder diese ganz einfach ersetzen. Von der Privatwirtschaft bestünde eine große Nachfrage nach derlei Dienstleistungen, betont Fayot. Für die Betriebe ist die Archivierung und Lagerung von Dokumenten nicht nur mit Sicherheitsaufwand verbunden. Mit der digitalen Archivierung würden auch Archivierungskosten für die derzeit noch benötigten Räumlichkeiten wegfallen.
Vorreiterrolle in der EU
Mit dem neuen Gesetz übernimmt Luxemburg eine Vorreiterrolle in der EU, betont Fayot. In keinem anderen Land ist die Äquivalenz von elektronischer und Papier-Kopie bisher konsequent und allumfänglich durchgesetzt werden. Daher sollte der Gesetzentwurf schnellstens vom Parlament angenommen werden, drängt der sozialistische Politiker.
Vor Gericht wird man demnächst entweder das Original oder die digitalisierte Version eines Dokuments vorlegen können. Derzeit noch ziehen die Richter das Originalpapier der elektronisch gesicherten Kopie vor. Was ist jedoch mit der Anerkennung des E-Dokuments durch ein ausländisches Gericht? Die Frage stelle sich bereits heute mit dem Originaldokument auf Papier, sagt Fayot. Ein Gericht könne jederzeit die Herkunft eines Dokuments anzweifeln. Die Frage sei also nicht an die Form der Archivierung des Dokuments gekoppelt.
Wie sicher sind die digitalisierten Dokumente vor unerwünschtem Besuch, seitens der Geheimdienste beispielsweise. Die Prozeduren der Erfassung und Umwandlung der Originaldokumente durch die PSDC müssten höchsten Standards genügen, betont Fayot. Und genauso viel Aufmerksamkeit müsse der technischen Abschirmung vor möglichen Eindringlingen gewidmet werden.
In einer ersten Etappe sollen Dokumente aus der Privatwirtschaft digital erfasst und archiviert werden. Später könnte diese neue Form der Verwahrung auch auf staatliche Einrichtungen ausgedehnt werden, so Fayot.
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