Im Gegensatz zu den anderen Läden des Firmengeflechts Einhorn/Castera war der Gucci-Laden in der Philippe-II-Straße in der hauptstädtischen Oberstadt vergangene Woche nicht geschlossen worden. Weil die bekannte Marke um den guten Ruf fürchtete, wollte sie die Filiale in Eigenregie weiterführen. Daraus wird nichts.
Am Mittwochmorgen waren die Verkäuferinnen von einem Gerichtsvollzieher überrascht worden. Der brachte einen Aushang vorbei, auf dem eine Zwangsversteigerung angekündigt wurde. Am 21. September sollten teure Halstücher und Handtaschen an den Meistbietenden verkauft werden, so die Botschaft. Den Verkäuferinnen wurde gedroht, sie dürften nichts davon verkaufen, andernfalls sie sich strafbar machen würden.
Zur Versteigerung wird es jedoch nicht mehr kommen. Am Nachmittag wurde auch dieses Geschäft aus dem Firmenimperium Einhorn-Castera geschlossen. Die Pleite konnte nicht verhindert werden. Wie wir aus gut unterrichteter Quelle erfahren konnten, reichte das Mutterhaus der Luxusmarke eine „faillite sur aveu“ für dieses Geschäft, oder vielmehr die Gesellschaft hinter diesem, ein. Womit die Ware im Laden Bestandteil der Konkursmasse wurde und dementsprechend nicht mehr verkauft werden durfte. Fünf Verkäuferinnen haben ihren Job verloren.
Undurchsichtige Geschäftspraxis
Die vergangenen Tage lieferten einen Einblick in die Geschäftspraktiken der umstrittenen Unternehmer. Dank eines komplizierten Firmengeflechts konnten womöglich fiskal- und arbeitsrechtliche Bestimmungen umgangen werden. Durch eine aggressive Mietpolitik waren angestammte Geschäfte aus bevorzugten Zonen weggedrückt worden. Der Sozialversicherung sollen die Firmen noch hohe Beträge schulden.
Insolvenzverwalterin Yvette Hamilius sprach anfangs der Woche von Steuerschulden, die wohl in die Millionen gehen könnten. Ausstehende Zahlungen an das Personal beliefen sich nach ersten Berechnungen auf 700.000 Euro.
Was die Abstandssumme („Pas-de-porte“) betrifft, also sozusagen das Geld, was ein Mieter seinem Nachfolgemieter abverlangt, damit dieser an bestimmter (meist exquisiter) Adresse geschäftlich tätig werden darf, und wobei es sich um Summen auch jenseits der Million Euro dreht, stellt sich besonders eine Frage: Fließen diese in die Konkursmasse ein oder sollte es so sein, dass dieses sozusagen noch verhandelbares Kapital den Geschäftsführern zukommen könnte. Ein mit der Sache vertrauter Experte schließt letztgenannte Möglichkeit aus. Er geht davon aus, dass die mit der Insolvenzverwaltung betrauten Anwälte dieses Geld, das ja bei einer Weitervermietung der Geschäfte gezahlt werden wird, den Gläubigern zukommen lassen. Wobei sich unter den Gläubigern wegen der offensichtlich nicht gezahlten Steuern der Gesellschaften ja der Luxemburger Staat einer der größten sein dürfte.
Eine Firma auf den britischen Jungferninseln
Seltsam war das Geschäftsgebaren der beiden Geschäftsleute seit Angebinn. Eine der bankrotten Gesellschaften des Firmenimperiums Pascal Einhorn/Frédéric Castera war die F.C.P.E.Lux. Sie betrieb die Geschäfte Butterfly, Comptoir des cotonniers, Le Loft, Dressing Room, FCPE Lux Showroom. Interessant ist die Entstehungsgeschichte von F.C.P.E., deren Eigentümerin wiederum eine andere Gesellschaft, TLVPAP S.A., ist. Bei ihrer Gründung hatte sie eine Firma mit an Bord, die auf den British Virgin Islands (BVI)eingetragen ist. Das britische Überseegebiet in der Karibik ist Heimatstätte von Hunderttausenden Briefkastenfirmen.
Tantive Entreprises war neben den beiden Lothringer Geschäftsfreunden Mitinhaberin von FCPE Lux S.à.r.l., als diese im Jahr am 14. September 2000 in Luxemburg ins Leben gerufen wurde. Die BVI-Firma hielt 30 der 100 Anteile, Gesellschafter Frédéric Castera 40 und Pascal Einhorn 30. Am 2. Januar 2004 stieg Tantive Entreprises aus. Ihre 30 Anteile wurden Einhorn (20) und Castera (10) überschrieben. Sämtliche Anteile von F.C.P.E.Lux S.à.r.l. gingen dann 2010 an die TLVPAP S.A. über. Von der Pleitewelle betroffen ist diese Firma nicht.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können