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Verteidiger wollte Freispruch

Verteidiger wollte Freispruch

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Am Montag sollte der Prozess gegen einen Franzosen fortgesetzt werden, der an Sylvester 2009 zwei Personen ermordet hatte. Doch wegen eines fehlenden Gutachtens wird der Prozess erst im nächsten Jahr fortgesetzt.

Der Angeklagte, der alles abstreitet, war an den beiden Tatorten präsent, stritt aber jede Beteiligung ab und erklärte, der Mörder habe ihn in die Hand geschossen. Da die Staatswanwaltschaft aber nicht davon ausgeht, hatte sie in der letzten Verhandlung den medizinischen Experten gebeten, sich die in Spanien kurz vor seiner Inhaftierung behandelte Wunde einmal näher anzuschauen.

Der im vergangenen Mai beauftragte deutsche Gutachter hatte aber kurzfristig vor der Sitzung am Montag die Staatsanwältin davon in Kenntnis gesetzt, dass er seine Mission nicht erfüllen und auch nicht anwesend sein könnte, weil er eine neue Arbeit in der Schweiz antreten muss. Daraufhin wurder der Experte aufgefordert, seine Aufgabe bis spätestens den 15. Januar vorzulegen.

Freispruch gefordert

Dass nun die Verhandlungen erst im nächsten Jahr fortgesetzt werden können, konnte dem Verteidiger nicht gefallen und er plädierte, für seinen brav abwartenden Mandanten einen Freispruch wegen des juristischen Prinzips des «In dubio pro reo», also im Zweifel für den Angeklagten, auszusprechen.

Der Prozess wird im kommenden Jahr neu anberaumt, ohne dass dem Beschuldigten eine provisorische Freiheit eingeräumt wird, wie es die Verteidigung subsidiarisch gefordert hat.