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Verteidiger fordert Freispruch

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LUXEMBURG - Am Dienstag wurde der Prozess gegen N. fortgesetzt, dem die Vergewaltigung einer seiner damals minderjährigen Töchter über Jahre hinweg vorgeworfen wird.

In erster Instanz wurde der Angeklagte zu 15 Jahren Haft und 36.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Nachdem der Angeklagte sich am ersten Tag vehement verteidigt hatte, ohne aber sich zu den ihm vorgeworfenen Fakten zu äußern, war es am Dienstag sein Anwalt Me Michel Karp, der eingangs seines Plädoyers betonte, dass nur ein Freispruch für seinen Klienten in Frage komme.

Seinem Klienten würden einige Handlungen vorgeworfen, für die er nicht verantwortlich sein könne, da er sich zu den Zeitpunkten nicht im Lande aufgehalten habe, wie er dem Gericht auch habe beweisen können, so der Verteidiger weiter. Zudem sei die Klage gegen den Beschuldigten etwas spät und unter zweifelhaften Umständen eingegangen.

Auch die Ermittler hätten mit ihren suggestiven Fragen nichts gegen seinen Klienten ans Tageslicht gebracht. Der Verteidiger stellte insgesamt die Glaubwürdigkeit der Anklage in Frage, was frei nach dem juristischen Prinzip „nul n’est témoin dans sa propre cause“ seine Forderung auf einen Freispruch begründete.

Hat das Opfer die Vorfälle erfunden?

Subsidiarisch brachte er einen vom Gericht zu ernennenden Experten zur Sprache, der diese Glaubwürdigkeit untersuchen müsste. Man könnte dann auch die Schwestern des Opfers erneut hören, die laut Verteidiger alle davon ausgingen, dass ihre Schwester diese Geschichte erfunden hat.

Und auch die inkohärenten Aussagen des Opfers, die bei den beiden Ermittlern immer wieder neue Daten und Fakten angegeben habe, ließen auf eine erfundene Geschichte schließen, so der Anwalt weiter, der dann den Bericht des psychiatrischen Experten auseinandernahm und seine Annullierung forderte.

Der zweite psychiatrische Experte hat laut Verteidiger in seinem Bericht sein Unvermögen bekundet, die Persönlichkeit seines Klienten wegen dessen Angehörigkeit zur koptischen Minderheit in Ägypten und weiterer kultureller Unterschiede zu beurteilen. Deshalb sei auch dieser Bericht mit Vorsicht zu genießen, so Me Karp.

Angeklagter teilweise geständig

Alles in allem fuhr der Anwalt des Beschuldigten die Verteidigungslinie, das mutmaßliche Opfer als Lügnerin darzustellen, die sich am Familienvorstand rächen möchte.

Es war dann aber Generalstaatsanwältin Mylène Regenwetter, die sich über die Forderung eines Freispruchs wunderte, da der Beschuldigte in einigen Punkten der Anklage, wie dem Angriff auf die Schamhaftigkeit, geständig sei.

Der Prozess wird kommende Woche mit dem Strafantrag der Generalstaatsanwaltschaft abgeschlossen.