Freitag30. Januar 2026

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Verfassungsreform auf der Zielgeraden

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LUXEMBURG - Auf dem Weg zur Reform der Verfassung ist eine weitere Etappe zurückgelegt worden. Der zuständige Parlamentsausschuss hat seine Arbeiten vorerst beendet.

Der Parlamentsausschuss Institutionen und Verfassungsrevision hat seine Arbeit an der Reform des Grundgesetzes vorerst beendet. Nun warte man auf das Verdikt der Wähler beim Referendum und etwaige Änderungsvorschläge im Rahmen der öffentlichen Diskussionen zum Reformtext, so Ausschusspräsident Alex Bodry (LSAP) am Mittwoch.

Etliche Artikel des aktuellen Verfassungstextes wurde umgeschrieben, in eine „modernere“ Sprache formuliert, andere wurden gestrichen. Der Text soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Neuerungen gibt es etwa beim Sprachengebrauch. So heißt es in Zukunft im neuen Artikel 4, dass das Luxemburgische die Sprache Luxemburgs sein soll. Derzeit schreibt die Verfassung bloß vor, dass das Gesetz den Gebrauch der Sprachen in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten regelt. Die Nutzung der luxemburgischen, französischen und deutschen Sprachen soll durch Gesetz geregelt werden, so der Verfassungsentwurf.

Neu geregelt werden die Befugnisse des Staatsoberhaupts. Die aktuellen Artikel werden weitgehend neugeschrieben. In einem neuen Artikel 54 heißt es u.a., dass das Parlament auf Anfrage der Regierung mit qualifizierter Mehrheit die Abdankung des Großherzogs entscheiden kann, wenn dieser seinen verfassungsmäßigen Pflichten nicht mehr nachkommt. In den Artikeln zu den Rechten und Pflichten wird die Bezeichnung Großherzog durch die des Staatschefs ersetzt. So präzisiert Artikel 47 des Verfassungsentwurfs, dass alle Anordnungen des Staatschefs von einem Regierungsmitglied gegengezeichnet werden müssen. Präzisiert wird dabei, dass der Minister bzw. die Ministerin die Verantwortung zu tragen hat.

Den Wählern will der neue Verfassungstext mehr Rechte einräumen. So können die Wähler laut Artikel 76 dem Abgeordnetenhaus einen „motivierten“ Vorschlag unterbreiten, um daraus ein Gesetz zu machen. Die Einzelheiten dieser Bürgerinitiative sollen per Gesetz geregelt werden.

Der neue Verfassungstext soll bekanntlich nach einer ersten Abstimmung im Parlament einer Volksbefragung vorgelegt werden. Von deren Ausgang wird das Schicksal der abgeänderten Verfassung abhängen.