Umfrageergebnisse zu den politischen Wahlen dürfen laut aktuellem Gesetz ein Monat vor der Wahl nicht mehr veröffentlicht werden. Der Parlamentsausschuss für institutionelle Fragen will dieses Verbot lockern. Die Tabu-Periode für Wahlumfragen soll in Zukunft auf fünf Tage reduziert werden.
Ausschusspräsident Alex Bodry (LSAP) zufolge müsste bei der Veröffentlichung der Ergebnisse auch die genaue Fragestellung angegeben werden. Erwünscht sind auch weitere Informationen, sagte Bodry laut RTL Radio Lëtzebuerg.
Bei Verstoß gegen das Wahlgesetz kann derzeit eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Monat und eine Geldbuße von 500 bis 12.500 Euro verhängt werden.
Zu Demaart
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