Seit Jahren schon fordern die Gewerkschaften eine Modernisierung des aktuellen Mitbestimmungsgesetzes aus dem Jahr 1979. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor. Doch was den Gewerkschaften entgegenkommen würde, passt den Unternehmen nicht. Am Mittwoch forderten Sprecher des Dachverbands der Unternehmen in Luxemburg UEL, das Projekt müsse zurückgezogen werden.
Das neue Gesetz soll zu einer Verbesserung des Sozialdialogs in den Betrieben beitragen, so die Befürworter. Das Gegenteil werde der Fall sein, so die UEL. Der Sozialdialog in den Betrieben funktioniere derzeit gut, hieß es am Mittwochmorgen seitens der UEL-Vertreter Jean-Jacques Rommes und Marc Kieffer.
«Ein politisches Gesetz»
Das beabsichtigte Gesetz sei ein politisches, kritisiert die UEL. Es werde die Rolle der Gewerkschaften in den Betrieben stärken und den Entscheidungsfreiraum der Unternehmensführung einschränken. „Der Gesetzentwurf ist ein Geschenk an die Gewerkschaften“, sagte ABBL-Direktor Rommes vor der Presse. Mit dem neuen Gesetz würden die Diskussionen in den Betrieben auf eine ideologische Ebene verlagert. Pragmatische Diskussionen würden schwieriger, heißt es.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Anhebung des Stundenkredits für die Belegschaftsvertreter vor. Während dieser Zeit sind sie von der Arbeit freigestellt, um sich den Belangen der Beschäftigten widmen zu können. Nicht nach dem Gusto der UEL ist der verbesserte Informationszugang für die Delegation, den das Gesetzprojekt vorsieht. In Zukunft würden dem Personal auch zusätzliche Möglichkeiten eingeräumt, betriebsexterne Experten zu Rate zu ziehen. Das würde den Entscheidungsprozess in den Unternehmen erschweren, so die UEL. Außerdem wäre dies mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Laut UEL müssten diese Fragen ebenfalls anlässlich der Parlamentsdebatte über Wettbewerbsfähigkeit am 16. Mai erwogen werden. Denn das Gesetz, würde der Entwurf denn umgesetzt, werde die Kompetitivität der Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen.
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