In 21 Fragen und Antworten wird der Student durch die neue Regelung für Studienbeihilfen geleitet. Das Gesetz war vor zwei Tagen im Parlament angenommen worden – trotz kritischer Stimmen seitens der Gewerkschaften und Studentenverbänden.
Das Dokument des „Centre de documentation et d’information sur l’enseignement supérieur“ (Cedies) informiert über die Höhe der Studienbörse und des zinsgünstigen Darlehen, über die Fristen bei den Einsendung des Antrags und über die dabei einzureichenden Dokumente.Link
Der Leitfaden
Erhältlich ist das Antragsformular beim Cedies ab dem 1. August. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto schneller die Antwort an den Studenten. Wichtig ist, die geforderten Dokumente nicht zu vergessen: Immatrikulationsbescheinigung, Beleg über die Zahlung der Einschreibegebühr, Wohnsitz- und Krankenkassen-Bescheinigungen. Erwerbstätige Studenten müssen die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monaten hinzugeben.
Jeder Student hat Anrecht auf die Studienbeihilfe, d.h. Börse und zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 13.000 Euro pro Studienjahr und das unabhängig von der Universität, in die er eingeschrieben ist. Zusätzlich kann er sich die Einschreibegebühr zurückerstatten lassen: der maximale Betrag liegt bei 3.700 Euro pro Jahr.
tageblatt.lu
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