Regelrecht explodiert sind die staatlichen Ausgaben für die Studienbeihilfen im letzten Jahr. Statt der vorgesehenen 88 Millionen Euro wurden 178 Millionen Euro ausbezahlt. Auch eine Folge der Entscheidung des EU-Gerichtshofs, dass auch Grenzgänger-Kinder Anrecht auf Luxemburger Hilfe haben. Mit der Neuregelung sollen die Ausgaben auf 109 Millionen Euro jährlich begrenzt werden, hieß es am Freitag nach der Ministerratssitzung.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelung vor:
* 6.500 Euro jährlich als zinsvergünstigtes Darlehen, das zwei Jahre nach Studienende und während einer Laufzeit von 10 Jahren zurückbezahlt werden muss;
* 2000 Euro Basisbörse für jeden Studenten pro Jahr;
* 2.000 Euro Mobilitätsbörse für Studenten, die im Ausland studieren;
* Eine Börse, die nach sozialen Kriterien berechnet wird und bis zu 2.500 Euro betragen kann. Vorausgesetzt die Eltern verdienen weniger als 4,5 mal den Mindestlohn.
* Hinzu kommt noch ein Zuschuss bis 3.700 Euro für Einschreibungsgebühren, wobei die Hälfte als Darlehen gewährt wird.
* Bei Härtefällen können nochmals bis 1000 Euro gewährt werden.
Kinder, deren Eltern nicht in Luxemburg leben und Kindergeld beziehen, müssen ihrem Antrag auf Studienbeihilfe einen Beleg über Kindergeld beifügen. Falls sie bereits eine Studienbörse in ihrem Heimatland bekommen, müssen sie auch das angeben. Weitere Bedingung: Die Eltern müssen in den letzen sieben Jahren mindestens fünf davon in Luxemburg gearbeitet haben. Anrecht auf Studienbehilfe haben die Kinder von Grenzgängern auch, wenn die Eltern bereits in Rente sind oder eine Invalidenpension beziehen.
Das neue Gesetz soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden, sodass es ab Wintersemester 2014/2015 angewandt werden kann.
Zu Demaart
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