„Zona traffico limitato“ (ZTL) nennt sich der Raum in italienischen Städten, der nur begrenzt mit dem eigenen PKW befahren werden darf. Touristen-Hochburgen wie Pisa, Siena, Aosta oder Rom dulden in ihren geschützten Räumen nur öffentlichen Verkehrsmitteln, Notdiensten und Anrainern die Durchfahrt. Ausnahmen werden noch für Touristen gemacht, wenn sie in einem Hotel in der Zone wohnen.
Zuwiderhandlungen können recht teuer werden – bis zu hundert Euro, sagt das Europäische Konsumenten-Zentrum (CEC) Luxemburgs. Dass die Städte die Sünder ausfindig machen, dafür sorgen die Kameras, die jede Bewegung in der ZTL festhalten.
Auch Luxemburgern sind nach ihrem Urlaub in Italien Strafzettel ins Haus zugestellt worden. Und so mancher muss die Frage umgetrieben haben, ob er nicht Opfer gerissener Betrüger geworden ist.
Inkasso-Firmen im Auftrag der Kommunen
Dem CEC zufolge ist dies wohl nicht der Fall. Es komme sogar vor, dass mehrere Strafzettel ausgestellt werden – wenn der Fahrer mehrmals unerlaubterweise durch die ZTL gefahren ist. Möglich ist, dass Inkasso-Unternehmen und nicht die italienischen Gemeinden sich melden, um die Strafgebühr zu kassieren.
Wer ein Hotel in dieser geschützten Zone bewohnt hat, sollte in der Regel eine Sondergenehmigung des Hotels bekommen, um sich in der ZTL mit dem Wagen fortbewegen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, sollte man sich beim Hotel eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass man dortselbst gewohnt hat.
Laut Europäischem Konsumentenzentrum kann man sich auch das Foto zeigen lassen, das vom Wagen gemacht worden ist. Strafzettel können innerhalb von 360 Tagen dem schuldigen Autofahrer zugestellt werden. Bei Mietwagen beginnt die Frist ab dem Tag, an dem die Firma alle Informationen über den Fahrer ausgehändigt hat.
Weiter Informationen sind beim CEC erhältlich: 5 rue des Bruyères, L-1274 Howald, Tel.: 26.84.64-1. email: info@cecluxembourg.lu
tageblatt.lu
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