Der adr-Parlamentarier Roy Reding wollte wissen, ob ein Beamter oder ein Regierungsmitglied, wenn er einen Dienstwagen für private Zwecke benutzt, Steuern auf diese Naturalleistung zahlen muss. Er fragte sich auch, wie die Regelung bei Freiberuflern aussieht.
In seiner Antwort betont Finanzminister Pierre Gramegna (DP), dass laut Gesetz Naturalleistungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bekommt, Teil des Gehaltes sind und so die private Nutzung eines Dienstwagens der Einkommenssteuer unterworfen ist.
Zwei Berechnungsmethoden
Im Fall, wo ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen erhält und diesen auch privat nutzen darf, gebe es zwei Methoden, um diese Leistung steuerlich zu verrechnen. Entweder man nimmt den Kilometerpreis und errechnet die private Nutzung auf Basis eines Fahrtenbuches oder man nimmt einen Pauschalbetrag. Dann werden pro Monat 1,5 Prozent des Neupreises des Wagens besteuert. Wie hoch der zu zahlende Steuerbetrag am Ende sein wird, hänge aber vom Einkommen des Arbeitnehmers ab, erklärt Gramegna weiter.
Der Nutzung der Dienstwagen der Regierungsmitglieder wird ein Kapitel des Deontologie-Kodexes gewidmet sein, der dabei ist ausgearbeitet zu werden, unterstreicht der Minister. Die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Francine Closener hatte vor ein paar Wochen für Aufregung gesorgt, als bekannt wurde, dass sie ihren Dienstwagen für den Skiurlaub benutzt hatte. Der aktuelle Verhaltenskodex der Regierung erlaubt die Nutzung des Dienstwagens für Privatzwecke im In- und Ausland.
Bei den Freiberuflern sei der private Anteil der Autokosten nicht steuerlich absetzbar, so Gramegna. Der private Anteil der Gesamtkosten wird vom Steuerbüro von Fall zu Fall bewertet.
Zu Demaart
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