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Staatsrat verlangt Feinschliff

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Der Reform der Studienbeihilfe dürfte nichts mehr im Weg stehen. Der Staatsrat hat dem Gesetzentwurf prinzipiell zugestimmt.

In wenigen Wochen soll das Parlament den abgeänderten Gesetzentwurf zur Reform der Studienbeihilfen erörtern und wohl auch verabschieden. In seinem Gutachten, das am Dienstag veröffentlicht wurde, stimmt der Staatsrat der Reform zu. Dennoch äußert er einige formalrechtliche Bedenken, denen die Regierung Rechnung tragen muss, wenn es das Projekt vom zweiten Votum im Parlament entbinden möchte.

Vor allem wünscht sich die Hohe Körperschaft eine bessere Definition einzelner Begriffe im Gesetzentwurf. So müsse präzisiert werden, was unter Einkommen des Haushaltes zu verstehen ist. Vom Einkommen hängt schließlich ab, wie hoch die soziale Börse des Studenten sein wird. Werde das Bruttoeinkommen berücksichtigt oder das verfügbare Einkommen? Was ist, wenn die beiden Elternteile nicht mehr einen gemeinsamen Haushalt bilden, so einige der Fragen des Staatsrats.

Unzufrieden ist der Staatsrat des Weiteren mit der Bestimmung, wonach das Gesetz zwar die Höhe des zinsvergünstigten Darlehens festlegt, die Zinssubvention hingegen Teil eines großherzoglichen Reglements sein soll. Auch hier legt der Staatsrat seinen ausdrücklichen Einspruch ein und beruft sich dabei auf die Verfassung, wonach jede Ausgabe, die den Staatshaushalt länger als ein Jahr belastet, durch ein Sondergesetz geregelt werden muss. Die Frage der Zinssubventionen sollte im Gesetz geregelt werden, auch wenn Einzelheiten einem Reglement überlassen werden können.

Aufklärung wünscht sich der Staatsrat schließlich auch darüber, wie das eigene Einkommen des Studenten bei der Berechnung der Höhe der Studienhilfe berücksichtigt werden soll.

Der Staatsrat begrüßt insgesamt die Entscheidung der Regierung zu einer „solidarischeren Sozialpolitik“ zurückzukehren und der sozioökonomischen Herkunft der Studenten bei der Berechnung der Börse Rechnung zu tragen. Bedauert wird hingegen, dass das Element Studienleistung bei der Weiterzahlung der Börse, wie in der Regierungserklärung angekündigt, nicht vorgesehen ist.