Der Gesetzesvorschlag des Parlaments zum Referendum am 7. Juni hat die letzte Prozedurhürde bewältigt. Das Gutachten des Staatsrat erhebt keinerlei formelle Einwände, so dass der Text in wenigen Wochen im Parlament verabschiedet werden kann.
Da der Bürger die Fragen nur auf die einfachste Form, dh. mit Ja oder Nein beantworten kann, sei es von wesentlicher Bedeutung, dass die Fragen unmissverständlich formuliert werden, betont der Staatsrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Gutachten. Lob dann für die Autoren der Fragen: Diese seien klar voneinander abgegrenzt, die Antwort auf die eine Frage würde die Antwort auf die anderen Fragen nicht bedingen.
Die Wähler sollen sich über eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre äußern, über die Einführung des Ausländerwahlrechts und die Begrenzung der Ministermandate auf zwei Amtsperioden. Die vierte Frage betrifft die Übernahme der Gehälter der kirchlichen Würdenträger durch den Staat. Insbesondere mit dieser Frage beschäftigt sich der Staatsrat ausführlicher. Die Formulierung dieser Frage sei problematisch, so der Staatsrat. Tatsächlich frage man die Wähler, ob Artikel 106 der Verfassung abgeschafft werden soll. Dieser sieht vor, dass der Staat Gehälter und Renten der Priester übernimmt. Dem Begleittext zum Gesetzesvorschlag jedoch sollen die Rechte, die aus der aktuellen Regelung erworben wurden, auch weiterhin Bestand haben, so der Staatsrat. Er weist dabei u.a. auf die erworbenen Pensionsrechte, die aufgrund der Beitragszahlungen erworben wurden.
Ab 11. Mai werden sechs Regionalversammlungen stattfinden. Dabei werden ausschließlich Sprecher der im Parlament vertretenen Parteien mit den Wählern diskutieren.
Zu Demaart
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