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So soll die neue Studienbörse aussehen

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LUXEMBURG - Der Ministerrat hat mehrere Abänderungsanträge bezüglich der Studienbeihilfen am Mittwochmorgen angenommen. Dem Aktionskomitee 6670 reicht das nicht.

Der Ministerrat hat dem Drängen der Studenten- und Schülervereinigungen bei der Reform der umstrittenden Studienbeihilfen teilweise Rechnung getragen. So soll die sozial gestaffelte Beihilfe von 2.500 auf 3000 Euro angehoben werden. Eine neue Regelung soll vermeiden, dass Studierende, deren Eltern etwas mehr als das 1,5-Fache des Mindestlohns verdienen von 2000 auf 1000 rutschen. Laut Aktionskomitee 6670 kann der Teil der sozialen Hilfe, die nicht ausgezahlt wird, als zusätzliches zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden.

So sollen die neuen Hilfen für Studenten aussehen

– Basisbörse von 2000 Euro pro Jahr.
– Mobilitätsbörse von 2000 Euro pro Jahr für Studenten, die in einem anderen Land studieren als ihr üblicher Wohnsitz.
– soziale Börse, die vom Einkommen der Eltern abhängt und die maximal 3000 Euro pro Jahr beträgt.
– Familienbörse von 500 Euro pro Jahr für jeden Studenten, der eine ebenfalls studierende Schwester bzw. einen studierenden Bruder hat.

Hinzu kommt ein zinsvergünstigtes Studiendarlehen von 6.500 Euro pro Jahr.
Studenten, die nicht oder nur teilweise in den Genuss der Sozialbörse kommen, können den Restbetrag bzw. die ganze Sozialbörse bis zu 3000 Euro als zinsvergünstigtes Darlehen beanspruchen.

Der Staat wird sich auch weiterhin an den Einschreibegebühren beteiligen und zwar bei Gebühren ab 100 Euro pro Jahr. Der maximal gewährte Betrag ist auf 3.700 Euro begrenzt. Die Hilfe besteht zu jeweils 50 Prozent aus einer Börse und einem zinsvergünstigten Darlehen.

Die Regierung trägt auch der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Kinderzahl im Haushalt Rechnung. Ab dem 2. Kind auf der Uni werden jedem Studierenden der Familie zusätzlich 500 Euro/Jahr ausbezahlt. Andere Geschwister werden nicht berücksichtigt.

Das Aktionskomitee 6670, das den Streik am 25. April organisiert hatte, spricht am Mittwoch von ersten Zugeständnissen des Ministers. Weitere seien nötig. Die Mobilisierung der Schüler und Schülerinnen trage erste Früchte.

Am Mittwochabend wollte Schulminister Claude Meisch die Schüler- und Studentenorganisationen über die Änderungen informieren. Das Aktionskomitee will seinerseits am Donnerstag ausführlich dazu Stellung beziehen.

Am 25. April hatten bis zu 17.000 Personen gegen den Gesetzentwurf #6670 demonstriert.

Der unstrittene Gesetzentwurf sah bisher eine reduzierte Basis-Beihilfe in Höhe von 2000 Euro vor. Dazu käme die sogenannte Mobilitätsbörse in Höhe von 2.000 Euro, die nur für Auslandsstudenten zählt. Der dritte Teil der Studienbörse von maximal 2.500 Euro würde nach sozialen Kriterien vergeben. Grundlage ist das Einkommen der Eltern. Davon würde die Höhe des staatlich gezahlten Betrags abhängen. Verdienen die Eltern mehr als 4,5 Mal den Mindestlohn gibt es nichts. Geld zuschießen würde der Staat auch bei den Einschreibegebühren.