Der im Süden des Landes lebende Pierre P., ehemaliger Mitbegründer der rechtslastigen „National- Bewegong“, hatte sich kürzlich vor dem Zuchtpolizeigericht am Tribunal Diekirch wegen Verleumdung und Beleidigung verantworten müssen.
P. wurde vorgeworfen, ein anonym verfasstes Flugblatt mit verleumderischem Inhalt verteilt zu haben. Da ihm die Herstellung und Verteilung nachgewiesen werden konnte, bestritt der Beschuldigte lediglich, den Text verfasst zu haben.
Nachdem er das Gericht als Tribüne für seine abstrusen Theorien missbraucht hatte, forderte der Staatsanwalt eine Strafe von sechs Monaten Haft wegen anonymer Verleumdung amtlicher und öffentlicher Persönlichkeiten.
Am Donnerstag nun wurde Pierre P. zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
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