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Schwester des Opfers soll aussagen

Schwester des Opfers soll aussagen

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Dem Mann wird vorgeworfen, über Jahre seine Tochter vergewaltigt zu haben. Am Freitag wurde die Urteilsverkündung vor dem Berufungsgericht verschoben. Der Prozess wird fortgesetzt.

N. El A. wird die Vergewaltigung seiner ältesten Tochter seit ihrem zehnten Geburtstag und über Jahre hinweg vorgeworfen. In erster Instanz wurde er zu 15 Jahren Haft und 36.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Beschuldigte ging in Berufung. Das Urteil sollte am Freitag gesprochen werden. Doch daraus wurde nichts. Die Urteilsverkündigung wurde verschoben. Der Prozess wird am 30. Oktober 2012 fortgesetzt, weil ein weiterer Zeuge gehört werden soll.

Die Fakten zu diesem Prozess kamen erst sehr spät ans Tageslicht, als das inzwischen verheiratete und in seiner Familie auch heute noch total isolierte Opfer beim Verhör wegen eines umstrittenen Autoverkaufs vor einem Polizisten die Fassung verlor und seiner Schwester in Abwesenheit des Vaters ihren langjährigen Leidesweg an den Kopf warf.

Augenzeugin wird befragt

Der eingangs der Verhandlungen in zweiter Instanz gestellte Anfrage der Verteidigung, die Schwester des Opfers unter Eid anzuhören, die als einzige Augenzeugin bereits von den Ermittlern befragt worden waren, wurde nun stattgegeben.

Eine weitere Forderung des ziemlich turbulent agierenden Angeklagten, den von ihm in Abrede gestellten Ermittler erneut zu hören, fand jedoch keine Gnade bei den Berufungsrichtern. Mit großer Geste zeigte der Beschuldigte dann auf seine im Gerichtssaal anwesende Tochter, die man doch fragen könnte, ob eine Penetration zwischen ihnen stattgefunden hätte, was er selbst heftig abstritt. Eine Erklärung, warum er mit ihr in einem Doppelbett schlief, während ihre Schwester im gleichen Zimmer in einem Einzelbett lag, konnte der Angeklagte den Richtern auf Anfrage jedoch nicht liefern.

Eine Infektion

Zu der präzisen Frage des Vorsitzenden, warum er seiner Tochter regelmäßig die Brüste massierte und einmal sogar die Schamhaare geschnitten hatte, erklärte der Beschuldigte, dass dies auf eine Infektion seiner Tochter im Geschlechtsbereich zurückzuführen war. Die richterliche Antwort, dass dafür unabhängige Ärzte zuständig sind, perlte am Angeklagten ab.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, seine Tochter über Jahre ausgenutzt zu haben, und hatte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, 15 Jahre Haft ohne Bewährung, gefordert.

Am Freitag wurde festgehalten, dass die Berufungskammer am kommenden 30. Oktober 2012 diesen Prozess mit der Anhörung der Geschwister des Opfers fortsetzen wird.