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«Schutzzonen» für Wildschweine

«Schutzzonen» für Wildschweine
(dpa)

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„Jäger dürfen nicht auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen“, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Für die Jäger in Luxemburg eine traurige Nachricht.

Nach acht Jahren Instanzenweg bekam der deutsche Kläger Herrmann doch noch Recht. „Die Jäger dürfen nun nicht mehr auf fremden Grundstücken gegen den Willen der jeweiligen Grundeigentümer die Jagd ausüben, d.h. Tiere töten“, schlussfolgert der Rechtsanwalt Dominik Storr, der den Kläger am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertritt.

„Wir sind traurig über dieses Urteil“, so Dr. Georges Jacobs, Präsident der Jagdföderation FSHCL in Luxemburg, gegenüber Tageblatt.lu. „Dennoch hat das Urteil des Gerichtshofes keine Bedeutung für Luxemburg.“ Prinzipiell habe man gehofft, dass das Urteil anders ausfalle. Auch habe es keine Bedeutung für Deutschland. „Reicht jemand die gleiche Beschwerde ein, dann muss er erneut durch alle Instanzen“, so Jacobs weiter. Denn die Rechtsprechung des EGMR habe keinen Jurisprudenz-Charakter in Deutschland.

Urteil des Gerichtshofs

Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits 1999 bei einem französischen und 2007 bei einem luxemburgischen Kläger das gleiche Urteil fällte, urteilte das Gericht bei dem deutschen Kläger Herrmann 2011 anders.

Der Fall „Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland“ hatte in Luxemburg für viel Aufregung gesorgt. Im Januar 2011, als hierzulande die Reform des Jagdgesetzes konkreter wurde, beriefen sich die Jagdbefürworter auf eben dieses Urteil. Herrmann wollte aus ethischen Gründen weder einer Jagdgenossenschaft beitreten, noch seine zwei Grundstücke für die Jagd freigeben. 2011 wies die „Kleine Kammer“ des EGMR die Beschwerde zurück. Am 27. Juni 2012 bekommt der gleiche Kläger von der „Großen Kammer“ Recht.

Luxemburger Jagdgesetz

Das neue Luxemburger Jagdgesetz ist klar formuliert und bis ins Detail geregelt“, so Dr. Georges Jacobs. Deshalb habe die neue Rechtsprechung am EGMR keine Bedeutung für Luxemburg.

„Durch die Reform hatten die Jagdgegner die Möglichkeit, ihre Grundstücke aus den Jagdrevieren herauszunehmen. Es gab viel Geschrei und wenig Wolle“, so der Präsident der Jagdföderation. „Dennoch wurden bloß 5 Hektar Land von den insgesamt 250.000 Hektar Jagdgebiet herausgenommen. Das entspricht 0,0001 Prozent.“