In sämtlichen Straßen des Stadtviertels Limpertsberg gelten die Bestimmungen des «Stationnement résidentiel «, erinnert die Polizei in einer Mitteilung. Hier muss wochentags ab 8:00 Uhr und an den Wochenenden ab 14.00 Uhr jeweils bis 01.00 Uhr, eine Gebühr entrichtet werden.
Einbahnverkehr besteht in: der rue Jean l’Aveugle in Richtung rue Henri VII; der rue Alfred de Musset in Richtung Avenue Pasteur; der Allée Scheffer; ab der av. de la Faïencerie in Richtung rue Jean l’Aveugle; ab der av. Pasteur in Richtung rue Jean l’Aveugle; ab der av. Pasteur in Richtung Avenue Victor Hugo.
Stationierungs- und Halteverbot
Seinen Abstellen darf man nicht in der Allee des Résistants et des Déportés, beidseitig entlang des unteren Glacisfeldes, rundum das Schobermessegelände, sowie in einigen angrenzenden Straßen.
Behindertenparkplätze stehen unter anderem in der Allee Scheffer, oberhalb der Avenue de la Faïencerie, beidseitig zwischen der Avenue Pasteur und der Avenue Victor Hugo sowie im Parking des «Großen Theaters» zur Verfügung.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Bürgersteigen, auf dem Pont G.-D.Charlotte, sowie vor Garagenzufahrten als auch vor den Zu- und Ausgängen der Schobermesse verboten ist.
Verkehrshemmend abgestellte Fahrzeuge werden umgehend entfernt, so die Polizei weiter. Wer seinen Wagen dann zurück haben will, muss die Pfandstelle der Polizei, 60, rue Glesener, und zunächst Abschleppkosten und gebührenpflichtige Verwarnung bezahlen.
Die Polizei empfiehlt den Schobermessebesucher, den P&R Busdienst zu benutzen. Während der Dauer der » Schueberfouer » von Freitag, den 20. August bis Mittwoch, den 8. September werden Gratis-Buspendeldienste für die Besucher funktionieren und die verschiedenen Parkplätze mit der » Fouer » verbinden.
tageblatt.lu
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