Wenn der Staat Arbeiten nicht erledigen will, aus finanziellen oder Flexibiltätsgründen, überlässt er sie anderen Einrichtungen. Meist sind das sogenannte öffentlich-rechtliche Anstalten (Etablissements publics). Mehrere von ihnen wurden in den letzten Jahren vom Rechnungshof kontrolliert. Dieser hatte bereits in der Vergangenheit auf mögliche Probleme hingewiesen, die sich durch die Auslagerung staatlicher Tätigkeiten an öffentlich-rechtliche Einrichtungen stellen könnten, etwa bei der Kontrolle der Ausgaben.
Die bereits im Jahr 2002 geäußerten Befürchtungen haben sich wenige Jahre später bestätigt. Bei der Überprüfung mehrerer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen in den Jahren 2011/2012 wurden die Kontrolleure fündig. So stellten sie beispielsweise bei beim «Centre de musiques amplifiées» (CMA, Rockhal) Fehler bei der Berechnung von Entschädigung und Präsenzgeldern für die Mitglieder des Verwaltungsrats fest. Die Berechnungsmethode für die monatlichen Entschädigung und Präsenzgelder sollte doch bitte korrekt angewandt werden, so der Rechnungshof. Eine Aufforderung, die das CMA laut eigenen Aussagen nunmehr befolgt.
Unklar geregelt ist laut Rechnungshof das Verhältnis zwischen dem staatlichen Fonds Belval, dem das CMA-Gebäude gehört, und dem Betreiber, das CMA. Eine Vereinbarung zwischen beiden gebe es nicht, so der Rechnungshof. Was u.a. die Frage aufwirft, wer denn für den Unterhalt der Rockhal eigentlich zuständig ist. Ähnliche Fragen werfen die Kontrolleure auch bei Gebäulichkeiten auf, die vom Forschungszentrum CRP Gabriel Lippmann und von der Uni Lëtzebuerg benutzt werden.
Geld bekommt nur, wer die Hälfte der Zeit anwesend ist
Probleme mit der Auszahlung von Entschädigungen stellte der Rechnungshof übrigens auch beim Fonds Belval selbst fest. Der versprach Besserung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssten im Jahr mindestens während der Hälfte der Zeit an den Sitzungen teilnehmen, um in den Genuss der Basisentschädigung zu kommen, entschied der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2014.
Für Klarheit sorgte der Fonds auch in der Frage der Gebäudenutzung. Der Staat bleibe im Besitz sämtlicher Gebäude, die den Nutzern auf Belval lediglich zur Verfügung gestellt werden. Der Fonds Belval werde sich um den Unterhalt der Immobilien kümmern. Dennoch fordert der Rechungshof klare Vereinbarungen über die Nutzung der Immobilien. So etwa mit der Universtität.
A propos Universität. Auch sie nahm der Rechnungshof unter die Lupe. Dabei stellte er fest, dass die Genehmigungen für Dienstreisen, den Kauf von Waren und Dienstleistungen oder die Auszahlung von Entschädigungen nicht von einer Zweitperson gegengezeichnet waren. Bei vielen Anfragen unterzeichnete der Nutznießer selbst ein zweites Mal. Die Finanzprozeduren würden überprüft, versprach die Uni den Kontrolleuren.
Zu Demaart
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