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Posa? Kennen wir nicht

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Es gibt keine Sondereinheit für Beobachtung und Überwachung (Posa). Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion dementierten am Mittwoch entsprechende Medienberichte.

Pünktlich zur Wiederaufnahme des Bommeleeër-Prozesses am kommenden Montag, machen neue Gerüchte über dunkle Machenschaften von Polizei und Geheimdienst die Runde. Dieses Mal ist von einer Sondereinheit der Polizei („Peloton d’observation et de surveillance“, Posa) die Rede. Die aus Polizisten, Soldaten und Zollbeamten bestehende Einheit soll missliebige Personen überwacht haben. Die Information wurde einem der Strafverteidiger im Bombenleger-Prozess, Me Gaston Vogel, zugesteckt. Im Visier dieses Polizeigeheimdienstes hätten die Verteidiger und die Angeklagten im Bommeleeër-Prozess gestanden.

Von derlei Sondergruppe wissen Staatsanwaltschaft und Polizei nichts. Derlei Einheit gebe es innerhalb des Polizeikorps nicht und habe auch niemals bestanden, sagen beide Einrichtungen am Mittwoch. Systematische Beobachtungen von Personen könnten nur von der Staatsanwaltschaft oder vom Untersuchungsrichter angeordnet werden. Weder Staatsanwalt noch Untersuchungsrichter hätten eine Beobachtung der Angeklagten im Bombenlegerprozess und ihrer Verteidiger angeordnet.

Dass die Angeklagten beschattet wurden, wird in der Mitteilung von Staatsanwalt und Polizei jedoch nicht ausgeschlossen. Nur habe die Polizei keine Aktion ohne vorhergehende Genehmigung der Staatsanwaltschaft durchgeführt.