Montag19. Januar 2026

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Patronat pfeift auf Gerichtsurteil

Patronat pfeift auf Gerichtsurteil

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Laut einem Gerichtsurteil müssen private Reinigungsfirmen ihren Angestellten 20 Prozent mehr Lohn zahlen. Doch diese weigern sich. Der OGBL schaltet sich ein. Streik kann nicht ausgeschlossen werden.

Lange hatten Reinigungskräfte für mehr Lohn gekämpft. Estelle Winter, damalige Reinigungskraft und heutige Gewerkschaftssekretärin, hatte vor 14 Jahren gerichtlich geklagt. Das Urteil hatte der Klägerin Recht gegeben. Ihre Forderung: Nach zehnjähriger Berufspraxis im Bereich Gebäudereinigung Recht auf den qualifizierten Mindestlohn zu haben. Der liegt mit derzeit 2.305,23 Euro brutto monatlich um 20 Prozent über dem normalen Mindestlohn von aktuell 1.921,03 Euro.

Wie der OGBL am Mittwoch bekannt gab, weigert sich das Patronat, das Gerichtsurteil umzusetzen. Es zahlt weiterhin seinen Reinigungskräften, statt des qualifizierten Mindestlohnes, nur den normalen aus. Als Grund geben die Firmenleitungen an, es sei kein Geld da.

Kollektivvertrag

Seit Anfang September befinden sich Patronat und Arbeitnehmer von Reinigungsfirmen vor dem Schlichter. Ein neuer Kollektivvertrag soll ausgehandelt werden. Die Prozedur soll noch bis Ende November laufen, doch gibt es wenig Hoffnung auf einen Kompromiss, so der OGBL am Mittwoch. Auch Streik sei nicht ausgeschlossen, falls das Patronat nicht einlenke.

Der OGBL machte den Vorschlag, eine Analyse zum Thema zu machen. Doch das Patronat stellte sich quer.

Der OGBL vertritt 90 Prozent der Leute aus dem privaten Reinigungssektor, der LCGB 10 Prozent. Dennoch hatte der LCGB das Patronat separat getroffen. Dies ist für den OGBL, in deren Zuständigkeitsbereich diese Angelegenheit fällt, wie ein Dolchstoß in den Rücken.