Das Staatsoberhaupt hat dem Wunsch der Parteien entsprochen. Die aktuelle Abgeordnetenkammer bleibt bis zum 7. Oktober im Amt. Dann wird sie erst aufgelöst. Das Datum für die Wahlen ist der 20. Oktober. Das teilte der großherzogliche Hof am Freitagabend mit. Die Entscheidungen des Großherzogs würden Anfang nächster Woche formalisiert, heißt es seitens des Hofs. Tatsächlich darf die Verordnung zur Auflösung des Parlaments nicht vor dem 20. Juli unterschrieben werden, da laut Verfassung Neuwahlen spätestens drei Monate nach dem Beschluss zur Auflösung des Parlaments stattfinden müssen. Die Entscheidungen des Großherzogs müssen von einem Regierungsmitglied gegengezeichnet werden.
Das Staatsoberhaupt schloss sich damit der Ansicht des Staatsrats nicht an. Der hatte am Donnerstag gesagt, dass eine zeitversetzte Auflösung der Abgeordnetenkammer verfassungswidrig sei. Eine Interpretation, die von allen Parteien zurückgewiesen worden war. In seiner Mitteilung weist der Großherzog auf die unterschiedliche Auffassung zwischen Staatsrat und Parteien hin.
Um zu verhindern, dass die Institutionen über einen längeren Zeitraum in ihrer Handlungsfähigkeit begrenzt blieben, habe er beschlossen das Parlament zum 7. Oktober aufzulösen, so Großherzog Henri. Tatsächlich hatten die Parteien vor allem bemängelt, dass bei einer sofortigen Auflösung des Parlaments ohne gleichzeitige Demission der Regierung ein institutionelles Ungleichgewicht entstehen würde.
Der Staatschef hatte am Vormittag die Fraktionspräsidenten getroffen. Am Donnerstag hatte er sich mit Premierminister Jean-Claude Juncker und Parlamentspräsident Laurent Mosar unterhalten.
Zu Demaart
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