Donnerstag22. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

OGBL: «Verstoß gegen die Privatsphäre»

OGBL: «Verstoß gegen die Privatsphäre»

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Das Strafregister wird umstrukturiert. Das Zeugnis Nummer 2, das alle Straftaten beinhaltet, kann vom Arbeitgeber gefordert werden. Der OGBL sieht hier eine klare Rechtsverletzung.

Im Rahmen der Umstrukturierung im Bereich der Justiz und dem Informationsaustausch zwischen den EU-Ländern, verschwindet das Zeugnis mit der Nummer 3 des Strafregisters. Die Informationen des alten Zeugnisses werden im Zeugnis 2 übernommen. Der Haken: Der Arbeitgeber hat das Recht, von seinem Mitarbeiter oder Arbeitsuchenden zu jedem Zeitpunkt das Zeugnis Nummer 2 zu fordern. Vorher musste der Arbeitgeber einen Antrag stellen, um einen Einblick ins Strafregister zu bekommen.

Die Tatsache, dass das Zeugnis Nummer 2 nun ebenfalls alle Informationen aus dem Strafregister beinhaltet, ist dem OGBL ein Dorn im Auge. „Die Informationen, die nun zusätzlich im Zeugnis 2 niedergeschrieben sind, stehen in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Kompetenz jedes Einzelnen.“

Der OGBL sieht hier eine klare Rechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen die Privatsphäre. „Durch das Zeugnis wird das Suchen nach einem Job erschwert oder sogar beendet“, stellt der OGBL fest und nennt als Beispiel ehemalige Häftlinge, die wieder in die Arbeitswelt einsteigen möchten. Des Weiteren werden Luxemburger Jobsuchende gegenüber Grenzgänger benachteiligt. Der Grund: Das Zeugnis, das Grenzgänger ihrem Arbeitgeber vorzeigen müssen, beinhaltet nicht alle Straftaten, stellt der OGBL fest. In diesem Zusammenhang fordert der OGBL nun eine Unterredung mit Justizminister Félix Braz.