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Neue Geschichten für die Berufung

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LUXEMBURG - Der 44-jährige Paulo D. wurde in erster Instanz wegen Vergewaltigung mit Gewalt und Todesdrohungen an seiner Stieftochter und deren Mutter zu 15 Jahren Haft verurteilt, davon 5 mit Bewährung. Er ging in Berufung.

Die Angriffe sollen sich zwischen 2000 und 2006 abgespielt haben. Damals hat der Beschuldigte die damals noch minderjährige Melanie P. mehrere Male vergewaltigt. Er kontrollierte den Teenager des Weiteren auf Schritt und Tritt, hieß es.

Erst nach der Vergewaltigung der Mutter, die auf dem Küchentisch mit einem Messer zum Sex gezwungen wurde, begaben sich die Opfer zur Polizei. Der Angeklagte hatte während des Prozesses in erster Instanz angegeben, dass alle mit seiner Stieftochter ausgetauschten „Zärtlichkeiten“ auf ihre Initiative geschehen seien.

Die Staatsanwältin betonte die Abhängigkeit der beiden Frauen, die «unter der finanziellen Fuchtel eines Mannes mit machistischen Neigungen» standen. Ein Mann, der sich in seinem Schusswort in erster Instanz für Fakten entschuldigte, die er nur Minuten vorher geleugnet hatte.

Berufungsverfahren

Am Dienstag nun verstrickte sich der Beschuldigte vor den Berufungsrichtern in Widersprüche. Der Vorsitzende zeigte sich erstaunt über all die neuen Geschichten, die der Angeklagte sich einfallen ließ.

Die Verteidigerin erklärte, die verschiedenen Aussagen durch die sprachlichen Barrieren bei den ersten Vernehmungen ihres Mandanten. Er sei dadurch noch weiter traumatisiert worden. Der Rechtsbeistand stellte dann Forderungen. Sie verlangte zum Beispiel die Beschlagnahmung des Computers und der Kamera der Tochter geäußert. Die Jugendliche machte damit Fotos von ihren Beziehungen. Wenn dies nicht berücksichtigt werde, forderte sie den Freispruch für ihren Mandanten. Der Vorsitzende des Gerichts wiegelte jedoch ab: Diese Forderungen hätten ihren Platz eher in erster Instanz gehabt.

Auch wurde die Frage nach zusätzlichen Ermittlungen aufgeworfen. Die Generalstaatsanwältin widersetzte sich jedoch dieser Forderung, in zweiter Instanz weitere Ermittlungen anzuordnen. Sie forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, widersetzte sich jedoch einer Bewährungsfrist ohne die Auflage, sich von den Opfern fernzuhalten. Das Urteil wird am 18. Dezember gesprochen werden.